„Vom Erhabenen zum Lächerlichen ist es nur ein Schritt“, zitierte ich Dir vorigen Monat Napoleon (=> Wäschewechsel), um heute zu ergänzen: Vom Lächerlichen zum Grotesken ist es nur ein halber. Die Bundeskanzlerin unterliegt einer gefährlichen Täuschung in ihrer einzigen Hingabe an die Hoffnung auf eine gesamteuropäische Lösung der zum „Flüchtlingsproblem“ verniedlichten vorderasiatischen Völkerwanderung hinweg über mindestens sieben Staatsgrenzen von als sicher geltenden Aufnahmeländern nach Deutschland. Sie scheint sich an diese Hoffnung zu klammern wie an einen rettenden Strohhalm und versucht nach außen den Eindruck zu erwecken, als sei jene Vertröstung der Eingeborenen ihr Deutschlandrettungsplan.
Indessen gehen wir wahrscheinlich kaum fehl, wenn wir uns der vielleicht nicht gänzlich abwegigen Annahme hingeben, daß die Staatschefin am 4. September in der Sache vollkommen planfrei und unbedacht jeglicher Konsequenz agierte beim einseitigen Außerkraftsetzen des Dublin-Verfahrens. Was jedenfalls allgemein so bemängelt wurde aus ihrer Umgebung, aus Regierungskreisen sowie in den Ländern und Kommunen. Wie der SPIEGEL vermeldet, klagt auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes deswegen der Düsseldorfer Anwalt Clemens Antweiler vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Auswärtige Amt um Herausgabe der Information, auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen wurde, sich über das geltende Recht hinwegzusetzen.
Eine Entscheidung, die, wie die Kanzlerin anschließend den betroffenen aber ungefragten Einwohnern verkündete, Deutschland verändern werde. Wie ich vernahm, soll man mit vorauseilender Rücksicht vor den kulturellen Verhaltensmustern der einwandernden (Aus-)wanderer an verschiedenen Orten schon dazu übergegangen sein, den traditionellen Martinsumzug umzubenennen in Laternenumzug. Das macht uns Deutschen keiner nach.
Wenn wir deshalb die eingangs erwähnte Strohhalmhoffnung als Plan A der Kanzlerin setzen, sollten wir angesichts der Wichtigkeit doch auch die berechtigte Frage aufwerfen nach dem von jedem verantwortungsvollen Politiker erwartbaren Plan B.
Was passiert denn nun, im Falle sich keine gesamteuropäische Lösung herbeiführen ließe?
Skepsis ist erste Bürgerpflicht!
Denn wir erinnern uns. Das (Un-)Wort dieses Jahres heißt Quotenregelung. Nur nach elendem Gezerre hatte man sich geeinigt, 40.000 Asylantragsteller zu verteilen über die Europäische Union der angemahnten Werte. Mit dem Ergebnis: Von den 40.000 war nach der Einigung nicht ein einziger „verteilt“ worden!
Aus Gründen, die man nicht hinterfragt, also nicht wahrhaben will.
Gewissermaßen natürlich war dann das neuerliche Unvermögen, eine Einigung herbeizuführen über die Verteilung der von der UNHCR geforderten 200.000 (Aus-)wanderer in den Staaten der angestrengten Wertegemeinschaft. Ebenso konnte für 160.000 (Aus-)wanderer keine verbindliche Quotenreglung vereinbart werden. Im September bemühte man dann zum ersten Mal das Mittel der Mehrheitsentscheidung. Erst als Drohung, verzweifelt schließlich als Ultima Ratio. Worauf unsere an Oberflächlichkeit kaum zu überbietenden Medien verkündeten, in Brüssel wäre endlich die Quote beschlossen. Deutschland werde 26 Prozent dieser Flüchtlinge aufnehmen, was „unter dem Strich“ eine Entlastung darstelle…
Das Wichtigste, nämlich daß jene Quotenregelung unverbindlich blieb, wird bis heute von unseren Medien so gut wie nicht wahrgenommen, geschweige denn erörtert in seinen naheliegenden und leicht vorhersehbaren und inzwischen auch eingetretenen Folgen.
Denn unverdrossen wurde am 9. Oktober mit Tschingderassabum und Brüsseler Spitzen-Aufgebot der Umsetzungsbeginn jener Quoten verkündet und 19 Eriträer aus Italien nach Schweden verfrachtet.
In Worten: Neunzehn.
Unterdessen ist, wie bestellt, von Verbindlichkeit die Rede nicht mehr, und zwar unisono auf allen Kanälen unserer nichtgleichgeschalteten Medien. Und offenbar schien auch nicht einem einzigen Journalisten unserer ob des vorjährigen Unwortes mit beleidigter Unterlippe herumlaufenden Medien die Frage einzufallen, warum denn nur 19 Umverteilungen von 160.000. Verfügt man nicht über genug Flugraum? Und warum ausgerechnet nach Schweden statt nach Tschechien?
Ist die Frage abwegig oder politisch unkorrekt?
Diesen Mittwoch der nächste Akt des Wolltemalundkonntenicht. Dem staunenden Publikum wird erneut der nunmehrige Beginn der Umsetzung jener septemberiellen Quotenregelung verkündet. Mit Pomp und Gloria und Martin Schulz. Und mit griechischem Dauerlächler Alexis Tsipras. Diesmal handelt es sich immerhin um 40 Prozent, pardon, um 40 Personen, die als „Kontingentflüchtlinge“ nach Luxemburg geflogen wurden. In der Berichterstattung bezog man sich auf die Vereinbarung vom September, erwähnte auch ab und an, daß dieserhalb inzwischen 90 Personen nach Skandinavien geflogen worden seien, wobei manche Berichterstatter von 80 Personen sprachen.
80 oder 90, noch nicht einmal sechs Zehntel eines Promilles von 160.000, das ist ja wohl egal. Das Wort „Quote“ jedenfalls schiebt man wie auf Kommando beiseite. Man spricht ausschließlich von „Kontingent“. Ein schönes Wort. „Quote“ – das riecht so nach Berechnung und 26 Prozent und nach Verbindlichkeit…
Und wieder werden die essentiellen Fragen ausgeklammert, geschweige denn erörtert. Kein Journalist fragt, warum nur 40 von 160.000, warum nach Luxemburg statt nach Ungarn, Bulgarien, Frankreich oder Großbritannien. Im Gegenteil, die Apotheose lieferte die Zwanzig-Uhr-Tagesschau. Dort verkündete die Berichterstatterin Susi Sorglos (Name geändert): „Dieser Flug ist eine kleine Erfolgsgeschichte!“
Voilà, damit sind wir in der Berichterstattung unserer öffentlich-rechtlicher Medien endgültig angelangt auf dem Niveau der Aktuellen Kamera des Adlershofer Fernsehfunks aus Ost-Berlin. Nämlich auf dem Niveau der unverhohlenen Volksverarschung.
Da wir also über die Gründe für das Ausklammern der essentiellen Frage seitens der professionellen Fragesteller nur mutmaßen können, mutmaße ich einmal kühn, es handele sich um das typische Nichtwahrhabenwollen eines Nichtseinkönnens, das nicht sein dürfe, und folgere, die angestrebte Problemlösung über eine verbindliche europäische Quotenregelung war, ist und wird ein Schlag ins Wasser. Und bei dem von Kanzlerin und diversen gedächtnisfreien Politikern gepriesenen Plan A handelt es sich um eine ebensolche Schimäre wie etwa die Abmachung von Maastricht, den Euro-Stabilitätspakt, die Verschuldungsobergrenze, das Dublin-Verfahren oder die gemeinsame europäische Außenpolitik.
Nicht zur reden von den gemeinsamen Werten.
Deutsche Politiker jammern vorwurfsvoll, und dabei vor allem auf osteuropäische Staaten blickend, die Europäische Union sei doch keine Zugewinngemeinschaft, sondern eine Wertegemeinschaft.
Sie verleugnen also das, was an der Europäische Union funktionierend war, und beschwören das, was die Europäische Union sogar dem gutwilligsten Gutmenschen erkennbar nicht ist.
Nicht nur die Briten schütteln den Kopf über die deutsche Romantik!
Denn besser als eine nicht funktionierende Wertegemeinschaft ist die bewährte Zugewinngemeinschaft allemal.
Sie hat den Kalten Krieg gewonnen!
„Beim Himmel! der weiß nicht, was er sündigt, der den Staat zur Sittenschule machen will. Immerhin hat das den Staat zur Hölle gemacht, daß ihn der Mensch zu seinem Himmel machen wollte.“
(Friedrich Hölderlin 1770 – 1843)
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