22. November 2020: Bellarmin an Mephisto
Wir, begnadet mit einem Gedächtnis, vermögen uns zu erinnern. Über Erinnerungen kann man Bezüge herstellen und über Bezüge auf Analogien schließen.
Also, da war doch schon mal was gewesen…
Richtig, am Montagabend des 27. Februar 1933 brach gegen Viertel nach neun an bis zu zwanzig Brandherden ein Feuer aus im Berliner Reichstag samt seinem mit massivem Eichenholz möblierten Sitzungssaal. Fünfzehn Löschzüge brauchten über drei Stunden um seiner Herr zu werden.
Und richtig, Hermann Göring war sofort zur Stelle.
Und gleich darauf stand Adolf Hitler ebenfalls am Tatort und wußte zu äußern: „Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“
Und Joseph Goebbels jubilierte am Morgen danach: „Das ist ein Geschenk Gottes!“
Halt, das ist jetzt eine Verwechslung! Das sagte der Recep Tayyip Erdogan. Das war nach dem Brand des türkischen Parlamentsgebäudes unmittelbar vor der Einführung der Präsidialverfassung. Mit der sich der neue Sultan die ihm entsprechenden Vollmachten verschaffte.
Also damals jauchzte der Goebbels: „Es ist wieder eine Lust zu leben.“
Die noch, nach plötzlich bereitliegenden Personenlisten, in der Nacht zu jenem Dienstagmorgen einsetzenden Verhaftungen sollten per selbigen Tages erlassener „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ ihre Legitimation finden. Also nur mit wenigen Stunden Verzögerung. Das war wohl verzeihlich, man hätte die sogenannte Reichstagsbrandverordnung ja schwerlich vor dem Brand aus der Tasche ziehen können:
Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:
§ 1
Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnung von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkung des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.
…
§ 5
Mit dem Tode sind die Verbrechen zu bestrafen, die das Strafgesetzbuch in den §§ 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Überschwemmung), 315 Abs. 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Vergiftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht.
…
Ebenso wenig hätte man jene später nie mehr aufgehobene Notverordnung, welche Brandstiftung nun mit Todesstrafe belegte, aus der Tasche ziehen können, wenn man erst hätte umständlich feststellen müssen, wer denn als Täter in Frage käme. Aber, wie ein Geschenk des Himmels, hatte man im Reichstagsgebäude den offenbar verwirrten und nach Meinung der ihn verhörenden Polizisten sogar verrückten und außerdem fast blinden 24jährigen Marinus van der Lubbe aufgreifen können. Dem wegen eines Arbeitsunfalls und zusätzlicher Augenkrankheit nachteiligerweise auf dem einen Auge gerade einmal fünfzehn und auf dem anderen zwanzig Prozent Sehkraft verblieben waren. Der vorteilhafterweise jedoch als Anarchist ausgemacht werden konnte und als Anhänger der Vagabundenbewegung und, der Vorsehung sei Dank, angehörig einer holländischen rätekommunistischen Splittergruppe. Und der nach mehreren Verhören gestand, den Brand gelegt zu haben. Wenn auch, bedauerlicherweise, er bis zum Schluß behauptete, als Einzeltäter gehandelt zu haben und ohne Hintermänner.
Während des Prozesses im Dezember war er nicht in der Lage, auch nur eine einzige glaubhafte Stellungnahme abzugeben und wurde am 23. Dezember auf Grundlage eines speziell für ihn am 29. März 1933 erlassenen rückwirkenden Gesetzes (der sogenannten Lex van der Lubbe) ohne Revisionsmöglichkeit als Einzeltäter zum Tode verurteilt und am 10. Januar schnell hingerichtet.
Mitangeklagt waren die drei bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitrow, Blagoi Popow, Wassil Tanew sowie der sich zur Widerlegung der Vorwürfe gegen seine Partei im März freiwillig der Haft stellende Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion Ernst Torgler.
Dimitrow, während der Haft monatelang Tag und Nacht in schmerzenden Handschellen gefesselt, studierte unter qualvollen Umständen die deutsche Prozeßordnung und die Akten und trieb während der Verhandlung Göring zur Raserei. Und in die Enge. Das hatten die Nazis sich anders vorgestellt. Die Mitangeklagten van der Lubbes mußten also freigesprochen werden. Dimitrow und seine bulgarischen Genossen wurden ausgewiesen, Torgler kam sofort in „Schutzhaft“.
Am Tatort mit ca. zwanzig Brandherden damals also wie bestellt und prompt abgeholt nur ein einzelner, sehschwacher, verwirrter holländischer Kommunist. Göring ordnete dennoch das sofortige Einsperren auch der kommunistischen Reichs- und Landtagsfraktion an! Und das klappte alles wie am Schnürchen. Allein in Berlin wurden Personenlisten abgearbeitet und noch in selbiger Nacht anderthalbtausend Kommunisten einschließlich fast der gesamten Reichstagsfraktion festgenommen und viele in Folterkellern von der SA grausam mißhandelt. Die Gefangenen sperrte man in sogenannte wilde Konzentrationslager. Es währte kein Vierteljahr, da waren das mehr als hunderttausend Inhaftierungen!
Am 23. März, damals dauerte so etwas also noch fast einen Monat, am 23. März wurde dann das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom Reichstag verabschiedet. Vor der Abstimmung waren bereits 81 KPD- und 8 SPD-Reichstagsabgeordnete in „Schutzhaft“ genommen worden und während der Abstimmung patrouillierten SA- und SS-Leute vor und in dem Plenarsaal. Einzig die SPD stimmte dagegen, nachdem ihr Vorsitzender Otto Wels in seiner nicht nur durch seine persönliche Tapferkeit historischen Rede die Ablehnung begründet hatte.
Im Mai gelang ihm die Flucht, er starb 1939 im Pariser Exil.
Auf scheinlegale Weise also ermächtigte der Reichstag die Hitlerregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beteiligung zu erlassen und hebelte die Weimarer Verfassung nun endgültig aus. Die diktatorische Vollmacht, das „Ermächtigungsgesetz“, galt zwar zunächst nur für vier Jahre (Hitler: „Gebt mir vier Jahre Zeit…“), wurde 1937, da war man im Reichstag nun vollkommen unter sich, aber um weitere vier Jahre verlängert.
Und sechs Jahre später, 1943, auf unbestimmte Zeit.
So war das damals.
Nun kolportierten die öffentlich-rechtlichen Medien dieser Woche plötzlich in ihrer plötzlichen Berichterstattung, nein, das Wort Berichterstattung ist hier wahrlich fehl am Platze, nun kolportierten die öffentlich-rechtlichen Medien in den plötzlichen Nachrichten über das plötzliche Infektionsschutzgesetz, seitens der AfD wäre das Gesetz mit dem Ermächtigungsgesetz verglichen worden. Und man zeigte zum Beleg der hieraus unterstellten Verwerflichkeit in den Medien der ARD original nach der Methode des Karl Eduard von Schnitzler vom Adlershofer Fernsehfunk der Deutschen Demokratischen Republik, den auf das Minimalste zusammengeschnittenen Redeausschnitt eines Abgeordneten jener nachrichtlich(!) gewöhnlich mindestens als populistisch etikettierten Partei. Anschließend wurde in den Medien auf breitestem Raum das von den übrigen Parteien wie vereint im Block der „Nationalen Front“ der Deutschen Demokratischen Republik beschworene elende, abscheuliche, erbärmliche, böse, schimpfliche, verwerfliche, häßliche, schurkische, schmutzige, üble, niederträchtige, perfide, schäbige, verabscheuungswürdige, schändliche eines solchen Vergleiches hervorgehoben. Und vehement wurde darauf verwiesen, daß die AfD durch ein Vergleichen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten die Opfer der Nazi-Barbarei beleidigt habe…
„Welch furchtbar dumme Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus.“
(TAZ am Donnerstag, dem 19. November)
Man hätte meinen können, Karl Eduard von Schnitzler wäre auferstanden aus seinem Grab in Eichwalde bei Berlin und schnitte eine neue Propagandasendung seines „Schwarzen Kanals“ in seinem Adlershofer Studio zurecht über die revanchistische CDU.
In der revanchistischen Beärrdee!
Und diese ganzen „Kriegstreiber“ dort!
Mit dem „Kriegsbrandstifter Brandt“!
In der „Frontstadt“!
Nun gibt es aus irgendwelchem Grunde das Wort, daß jeder Vergleich hinke. Und dennoch sind Vergleiche meistens nützlich, wie wir wissen, und wir leben und erschließen uns die Welt im Vergleichen. Denn nur Vergleiche verschaffen uns, allen Hinkens zum Trotze, via Analogieschlüsse über Dinge und Situationen und Sachverhalte die nötige Klarheit (Auf Dummdeutsch: „Transparenz“).
Wenn ich zum Beispiel es durchaus für angebracht halte, den von Erdogan mit einem Geschenk Gottes verglichenen Brand des Ankararer Parlamentsgebäudes zu vergleichen mit dem Reichstagsbrand in Berlin, dann hinkt der Vergleich natürlich. Insofern zum Beispiel dadurch, daß ich es für unangebracht halte, Erdogan mit Hitler gleichzusetzen. Dennoch wäre es doch infam, mir nun zu unterstellen, ich hätte infolge meines Vergleichs die Opfer des Hitlerregimes beleidigt.
Noch dazu womöglich von Leuten mit einem penetranten Hang, ihre Gegner inklusive der AfD beständig mit Nazis gleichzusetzen.
Und damit die Nazis zu verharmlosen!
Wenn, wie es früher durchaus nicht selten geschah in Zeiten bildungsnäherer Politiker und Journalisten als heutzutage, wenn irgend eine Aktion mit einer sizilischen Expedition oder einem Pyrrhussieg verglichen wurde, wäre doch, selbst bei Widerlegung solchen Vergleiches vielleicht wegen abwegigster Abwegigkeit, niemand der Blödigkeit verfallen zu meinen, nun wären all die Opfer des Peloponnesischen Krieges oder der entsetzlichen Schlacht von Ausculum beleidigt worden.
Es sei denn vielleicht in der unlauteren Absicht, den Vergleichenden verteufeln zu wollen.
Oder eine sachliche Auseinandersetzung zu vermeiden mit dem unlauteren Trick der rhetorischen Unterstellung.
Beispielsweise aus Angst.
Dabei hätte man bei lauteren Absichten im Falle des mit dem Ermächtigungsgesetz verglichenen Infektionsschutzgesetzes doch durchaus mit der Kraft eines sachlichen Argumentes reagieren können!
Denn die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben jederzeit das Recht und die Möglichkeit, das Gesetz zu verändern oder gänzlich zu kassieren auf Grund der demokratisch obwaltenden Mehrheitsverhältnisse.
Und um übrigens noch einen Vergleich anzustellen: Für Krisenzeiten und Gefahrenlagen hielten sowohl die Erfinder der Demokratie als auch die Römer eine Tyrannis oder einen Konsul mit zeitlich begrenzten diktatorischen Vollmachten für durchaus legitim und sinnvoll. Es macht nämlich Sinn, wenn in unüberschaubaren Ausnahmesituationen ohne die Einleitung zeitaufwendiger Gesetzgebungsverfahren entschieden und gehandelt werden muß auch zu Lasten individueller Freiräume.
Es handelt sich hier übrigens um den in Nacktheit zu Tage tretenden obersten dialektischen Widerspruch gesellschaftlicher Entwicklung des Menschengeschlechts, nämlich um den Widerspruch zwischen Staat und Individuum.
Ich hoffe, Du wirfst mir nun nicht vor, mit meinem Vergleich die Opfer griechischer Tyrannis verhöhnt zu haben.
Nein, gefährlich ist nicht das Infektionsschutzgesetz, gefährlich ist der Niedergang des bundesdeutschen Journalismus und der damit einhergehende Vertrauensverlust der seriösen Medien in unserem Lande. Was es Wladimir Wladimirowitschs Abteilung für Desinformation und Zersetzung ungemein erleichtert, auf deutschen Straßen seine Puppen tanzen zu lassen aus der Kiste der Querköpfe und Nichtdenker.
Da wird tagelang in den öffentlich-rechtlichen Medien als erste Nachricht von morgens bis abends gemeldet, daß kommenden Dienstag bei der Kanzlerin das Gremium der Ministerpräsidenten tagen werde, um neue Beschlüsse zu fassen.
Tagelang über ein noch nicht stattgefundenes Ereignis!
Als erste Meldung!
Von morgens bis abends immer aufs neue das Nichtneue widerkäuend.
Und zum ersten Mal und ganz nebenbei wird das Infektionsschutzgesetz nachrichtlich erwähnt am letzten Sonntag:
Sonntag, 15. November 2020, Deutschlandfunk:
Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen haben erneut eine Kundgebung vor dem Bundestag in Berlin angemeldet.
Bei der Polizei gingen entsprechende Unterlagen für den kommenden Mittwoch ein. An diesem Tag sollen sowohl im Parlament als auch im Bundesrat Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Nach Behördenangaben wurden zu der Demonstration 500 Teilnehmer angemeldet. Auch zwei Gegenveranstaltungen seien den Behörden angezeigt worden.
…
Das ist die erste Information!
Und zwar nicht an Aufmerksamkeit heischender Stelle oder gar als Dauerfeuer.
Bis Dienstag dann wieder Stille:
Dienstag, 17.November 2020, Deutschlandfunk:
Führende Politiker der Regierungsparteien haben die Kritik an den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen.
Unionsfraktionschef Brinkhaus sagte, man schaffe eine Grundlage dafür, dass in der Pandemie angemessen, verhältnismäßig und auch flexibel reagiert werden könne. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt sagte, die Rechte des Parlamentes würden nicht ausgehebelt, sondern gestärkt. Insofern sei es eine böswillige Lüge, wenn das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen werde. Abgeordnete hatten zahlreiche E-Mails mit einem solchen Vorwurf erhalten. Bundesaußenminister Maas von der SPD erklärte dazu, wer so infame Vergleiche anstelle, verhöhne die Opfer des Nationalsozialismus.
Kritik kommt aber auch von der Opposition. Der FDP-Vorsitzende Lindner sagte, der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte sei unverändert zu groß. – In Bundestag und Bundesrat sollen morgen Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Dabei geht es um die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Maßnahmen. Mehrere Demonstrationen sind angemeldet.
Wer eine derartig verarschende und die Leute für dumm verkaufende Berichterstattung verantwortet und sie womöglich für informativ hält beim „Eingriff in Grundrechte“, braucht sich über den Ruf „Lügenpresse“ nicht zu wundern!
„Kritik kommt aber auch von der Opposition…“
Ja, ist es möglich?
Das ist der Satz des Jahres!
Kann es sein, daß es neben der einstelligen Prozentpartei der Hoteliersbeglücker noch eine andere demokratisch gewählte und ihre Wähler in etwas höherer Prozentzahl vertretende Oppositionspartei gibt im deutschen Bundestag?
Deren Kritik am Regierungshandeln öffentlich-rechtliche und auch alle anderen dem bundesdeutschen Presskodex verpflichteten Medien in der augenscheinlich enormen Wichtigkeit des Themas angemessenen Ausführlichkeit unparteiisch darzustellen haben statt allenfalls in einem Satzfetzen?
Es ist nicht zu fassen!
Da wird weder der Inhalt des neuen Infektionsschutzgesetzes überhaupt vorgestellt und angemessen erörtert und diskutiert noch läßt man die bedeutendste Oppositionspartei in aller gebotenen Breite in ausführlichen Interviews und Gesprächen ihre Ansichten darstellen!
Wie es einmal war!
Und nennt das Demokratie und wundert sich über die Konfusion auf den Straßen!
Was muß man für eine Angst haben in den Hosen vor den Verängstigten!
Wenn man unfähig ist!
Und das Schweigen bundesdeutscher Politologen hierzu schreit gen Himmel!
Donnerstag, 19. November 2020, MÜNCHNER MERKUR:
In unangemessener Hast haben die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ein Infektionsschutzgesetz über die parlamentarischen Hürden gehievt, das der Regierung bei ihren Coronamaßnahmen tiefe Eingriffsrechte in Grundfreiheiten gewährt und die Position der Parlamente nicht stärkt. Am Ende wird sich dieses Persilschein-Gesetz noch als Steilvorlage für die selbst ernannten ‚Querdenker‘ erweisen, die damit um die Häuser ziehen und das Gesetz und sein Zustandekommen im Schnellverfahren als Beleg für angeblich sinistre Absichten von Politikern ins Feld führen.
O Urteil, du entflohst zum blöden Vieh!
Der Mensch ward unvernünftig!
William Shakespeare (1564 – 1616)