A N A B A S I S

Thalatta ! Thalatta !

Monatsarchive: November 2020

Deutschstunde

 

28. November 2020: Serapion an Mephisto

 

Doof bleibt doof, da helfen keine Brillen, und kein Wisselbloa kann helfen!

Statt dummdeutsch beständig von „Schattdaun“ und „Lockdaun“ zu schwadronieren: Es existiert im gemeinten Sinn im Deutschen ein wunderbares klares und deutliches Wort, und das heißt „Stillstand“.

Und wozu ist „Hohmoffis“ nötig, wo es doch mindestens seit den schlesischen Webern „Heimarbeit“ gibt? Eventuell im Heimbüro?

Oder gar im Arbeitszimmer?

Und apropos „klar und deutlich“:

Was ist der Unterschied zwischen „transparent“ und „klar“? Richtig, das eine ist transparent, wie Dummdeutschquatscher im Leifstriem faseln, und das andere ist klar.

Statt dummdeutsch „Hotts-Pott“ könnten Journalisten und Politiker, wie in Zeiten vor ihrer Verblödung, ohne die geringste semantische Verschiebung im gemeinten Sinne der Landeskinder auch das Wort „Brennpunkt“ verwenden.

Stattdessen mangelt es jenen Versagern offenbar an Sprach„emotion“.

Ganz wichtig: Was ist der Unterschied zwischen einer Dose und einer Dosierung?

Richtig: Eine Dose ist Blech!

Während das beispielsweise für eine Impfung erforderliche Maß eines Medikamentes, die Dosierung, gewöhnlich nicht in Büchsen geliefert wird.

Sondern in Ampullen.

Die könnten auch helfen gegen „Spreder“.

(Wenn es unter uns bleibt: „Spreder“ sind Verbreiter.)

Apropos „verbreiten“: „teilen“ kommt von „etwas in seine Teile zerlegen“. Das Teil ist das zerlegte Stück eines Ganzen. „Teilen“ bedeutet demnach das Gegenteil, von etwas im Netz („Netzwerk“ auf Dummdeutsch) zu verbreiten.

Und Migranten sind nicht per se Flüchtlinge, sondern klar und deutlich erst einmal Zuwanderer.

Welch wichtiges Unterscheiden!

Und statt „Integration“ existiert in der Landessprache der hiesigen Eingeborenen semantisch gleichbedeutend das deutliche deutsche Wort „Eingliederung“. Über welches Wort im Vergleich mit manchen anderen Sprachen die beneidenswerten Vorzüge deutscher Wortbildungsmechanismen gerade auch jenen sich die Landessprache erschließenden Zuwanderern gegenüber verdeutlichen ließen: Durch Eingliedern in die vorhandenen Glieder Mitglied einer Gemeinschaft zu werden.

Das könnte jedem Neuankömmling („Njukammer“ auf Dummdeutsch) ein hilfreicheres Verständnis der Landessprache ermöglichen als der Sprachgebrauch deutscher Journalisten.

Egal welchen Djendas!

Ich mache jetzt mal einen Katt:

Einen Handwerker, der sein Handwerkszeug nicht beherrscht oder gar absichtlich falsch verwendet, sollte man zum Teufel jagen!

Und wer die Sprache verdirbt, verdirbt auch das Denken!

Ach, übrigens noch was: „Deutsch“ kommt von „volksmäßig“.

 

 

Was mich an unserem politischen Betrieb in der Bundesrepublik am meisten niederdrückt, ist die Verarmung der Sprache.“

Rudolf Augstein (1923 – 2002)

 

Verarmung?

Und Verblödung!!

Wie der bundesdeutsche Journalismus die Demokratie zerstört

 

22. November 2020: Bellarmin an Mephisto

 

Wir, begnadet mit einem Gedächtnis, vermögen uns zu erinnern. Über Erinnerungen kann man Bezüge herstellen und über Bezüge auf Analogien schließen.

Also, da war doch schon mal was gewesen…

Richtig, am Montagabend des 27. Februar 1933 brach gegen Viertel nach neun an bis zu zwanzig Brandherden ein Feuer aus im Berliner Reichstag samt seinem mit massivem Eichenholz möblierten Sitzungssaal. Fünfzehn Löschzüge brauchten über drei Stunden um seiner Herr zu werden.

Und richtig, Hermann Göring war sofort zur Stelle.

Und gleich darauf stand Adolf Hitler ebenfalls am Tatort und wußte zu äußern: „Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.

Und Joseph Goebbels jubilierte am Morgen danach: „Das ist ein Geschenk Gottes!“

Halt, das ist jetzt eine Verwechslung! Das sagte der Recep Tayyip Erdogan. Das war nach dem Brand des türkischen Parlamentsgebäudes unmittelbar vor der Einführung der Präsidialverfassung. Mit der sich der neue Sultan die ihm entsprechenden Vollmachten verschaffte.

Also damals jauchzte der Goebbels: „Es ist wieder eine Lust zu leben.“

Die noch, nach plötzlich bereitliegenden Personenlisten, in der Nacht zu jenem Dienstagmorgen einsetzenden Verhaftungen sollten per selbigen Tages erlassener „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ ihre Legitimation finden. Also nur mit wenigen Stunden Verzögerung. Das war wohl verzeihlich, man hätte die sogenannte Reichstagsbrandverordnung ja schwerlich vor dem Brand aus der Tasche ziehen können:

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:

§ 1

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnung von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkung des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

§ 5

Mit dem Tode sind die Verbrechen zu bestrafen, die das Strafgesetzbuch in den §§ 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Überschwemmung), 315 Abs. 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Vergiftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht.

Ebenso wenig hätte man jene später nie mehr aufgehobene Notverordnung, welche Brandstiftung nun mit Todesstrafe belegte, aus der Tasche ziehen können, wenn man erst hätte umständlich feststellen müssen, wer denn als Täter in Frage käme. Aber, wie ein Geschenk des Himmels, hatte man im Reichstagsgebäude den offenbar verwirrten und nach Meinung der ihn verhörenden Polizisten sogar verrückten und außerdem fast blinden 24jährigen Marinus van der Lubbe aufgreifen können. Dem wegen eines Arbeitsunfalls und zusätzlicher Augenkrankheit nachteiligerweise auf dem einen Auge gerade einmal fünfzehn und auf dem anderen zwanzig Prozent Sehkraft verblieben waren. Der vorteilhafterweise jedoch als Anarchist ausgemacht werden konnte und als Anhänger der Vagabundenbewegung und, der Vorsehung sei Dank, angehörig einer holländischen rätekommunistischen Splittergruppe. Und der nach mehreren Verhören gestand, den Brand gelegt zu haben. Wenn auch, bedauerlicherweise, er bis zum Schluß behauptete, als Einzeltäter gehandelt zu haben und ohne Hintermänner.

Während des Prozesses im Dezember war er nicht in der Lage, auch nur eine einzige glaubhafte Stellungnahme abzugeben und wurde am 23. Dezember auf Grundlage eines speziell für ihn am 29. März 1933 erlassenen rückwirkenden Gesetzes (der sogenannten Lex van der Lubbe) ohne Revisionsmöglichkeit als Einzeltäter zum Tode verurteilt und am 10. Januar schnell hingerichtet.

Mitangeklagt waren die drei bulgarischen Kommunisten Georgi Dimitrow, Blagoi Popow, Wassil Tanew sowie der sich zur Widerlegung der Vorwürfe gegen seine Partei im März freiwillig der Haft stellende Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion Ernst Torgler.

Dimitrow, während der Haft monatelang Tag und Nacht in schmerzenden Handschellen gefesselt, studierte unter qualvollen Umständen die deutsche Prozeßordnung und die Akten und trieb während der Verhandlung Göring zur Raserei. Und in die Enge. Das hatten die Nazis sich anders vorgestellt. Die Mitangeklagten van der Lubbes mußten also freigesprochen werden. Dimitrow und seine bulgarischen Genossen wurden ausgewiesen, Torgler kam sofort in „Schutzhaft“.

Am Tatort mit ca. zwanzig Brandherden damals also wie bestellt und prompt abgeholt nur ein einzelner, sehschwacher, verwirrter holländischer Kommunist. Göring ordnete dennoch das sofortige Einsperren auch der kommunistischen Reichs- und Landtagsfraktion an! Und das klappte alles wie am Schnürchen. Allein in Berlin wurden Personenlisten abgearbeitet und noch in selbiger Nacht anderthalbtausend Kommunisten einschließlich fast der gesamten Reichstagsfraktion festgenommen und viele in Folterkellern von der SA grausam mißhandelt. Die Gefangenen sperrte man in sogenannte wilde Konzentrationslager. Es währte kein Vierteljahr, da waren das mehr als hunderttausend Inhaftierungen!

Am 23. März, damals dauerte so etwas also noch fast einen Monat, am 23. März wurde dann das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom Reichstag verabschiedet. Vor der Abstimmung waren bereits 81 KPD- und 8 SPD-Reichstagsabgeordnete in „Schutzhaft“ genommen worden und während der Abstimmung patrouillierten SA- und SS-Leute vor und in dem Plenarsaal. Einzig die SPD stimmte dagegen, nachdem ihr Vorsitzender Otto Wels in seiner nicht nur durch seine persönliche Tapferkeit historischen Rede die Ablehnung begründet hatte.

Im Mai gelang ihm die Flucht, er starb 1939 im Pariser Exil.

Auf scheinlegale Weise also ermächtigte der Reichstag die Hitlerregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beteiligung zu erlassen und hebelte die Weimarer Verfassung nun endgültig aus. Die diktatorische Vollmacht, das „Ermächtigungsgesetz“, galt zwar zunächst nur für vier Jahre (Hitler: „Gebt mir vier Jahre Zeit…“), wurde 1937, da war man im Reichstag nun vollkommen unter sich, aber um weitere vier Jahre verlängert.

Und sechs Jahre später, 1943, auf unbestimmte Zeit.

So war das damals.

Nun kolportierten die öffentlich-rechtlichen Medien dieser Woche plötzlich in ihrer plötzlichen Berichterstattung, nein, das Wort Berichterstattung ist hier wahrlich fehl am Platze, nun kolportierten die öffentlich-rechtlichen Medien in den plötzlichen Nachrichten über das plötzliche Infektionsschutzgesetz, seitens der AfD wäre das Gesetz mit dem Ermächtigungsgesetz verglichen worden. Und man zeigte zum Beleg der hieraus unterstellten Verwerflichkeit in den Medien der ARD original nach der Methode des Karl Eduard von Schnitzler vom Adlershofer Fernsehfunk der Deutschen Demokratischen Republik, den auf das Minimalste zusammengeschnittenen Redeausschnitt eines Abgeordneten jener nachrichtlich(!) gewöhnlich mindestens als populistisch etikettierten Partei. Anschließend wurde in den Medien auf breitestem Raum das von den übrigen Parteien wie vereint im Block der „Nationalen Front“ der Deutschen Demokratischen Republik beschworene elende, abscheuliche, erbärmliche, böse, schimpfliche, verwerfliche, häßliche, schurkische, schmutzige, üble, niederträchtige, perfide, schäbige, verabscheuungswürdige, schändliche eines solchen Vergleiches hervorgehoben. Und vehement wurde darauf verwiesen, daß die AfD durch ein Vergleichen des Infektionsschutzgesetzes mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten die Opfer der Nazi-Barbarei beleidigt habe…

Welch furchtbar dumme Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus.“

(TAZ am Donnerstag, dem 19. November)

Man hätte meinen können, Karl Eduard von Schnitzler wäre auferstanden aus seinem Grab in Eichwalde bei Berlin und schnitte eine neue Propagandasendung seines „Schwarzen Kanals“ in seinem Adlershofer Studio zurecht über die revanchistische CDU.

In der revanchistischen Beärrdee!

Und diese ganzen „Kriegstreiber“ dort!

Mit dem „Kriegsbrandstifter Brandt“!

In der „Frontstadt“!

Nun gibt es aus irgendwelchem Grunde das Wort, daß jeder Vergleich hinke. Und dennoch sind Vergleiche meistens nützlich, wie wir wissen, und wir leben und erschließen uns die Welt im Vergleichen. Denn nur Vergleiche verschaffen uns, allen Hinkens zum Trotze, via Analogieschlüsse über Dinge und Situationen und Sachverhalte die nötige Klarheit (Auf Dummdeutsch: „Transparenz“).

Wenn ich zum Beispiel es durchaus für angebracht halte, den von Erdogan mit einem Geschenk Gottes verglichenen Brand des Ankararer Parlamentsgebäudes zu vergleichen mit dem Reichstagsbrand in Berlin, dann hinkt der Vergleich natürlich. Insofern zum Beispiel dadurch, daß ich es für unangebracht halte, Erdogan mit Hitler gleichzusetzen. Dennoch wäre es doch infam, mir nun zu unterstellen, ich hätte infolge meines Vergleichs die Opfer des Hitlerregimes beleidigt.

Noch dazu womöglich von Leuten mit einem penetranten Hang, ihre Gegner inklusive der AfD beständig mit Nazis gleichzusetzen.

Und damit die Nazis zu verharmlosen!

Wenn, wie es früher durchaus nicht selten geschah in Zeiten bildungsnäherer Politiker und Journalisten als heutzutage, wenn irgend eine Aktion mit einer sizilischen Expedition oder einem Pyrrhussieg verglichen wurde, wäre doch, selbst bei Widerlegung solchen Vergleiches vielleicht wegen abwegigster Abwegigkeit, niemand der Blödigkeit verfallen zu meinen, nun wären all die Opfer des Peloponnesischen Krieges oder der entsetzlichen Schlacht von Ausculum beleidigt worden.

Es sei denn vielleicht in der unlauteren Absicht, den Vergleichenden verteufeln zu wollen.

Oder eine sachliche Auseinandersetzung zu vermeiden mit dem unlauteren Trick der rhetorischen Unterstellung.

Beispielsweise aus Angst.

Dabei hätte man bei lauteren Absichten im Falle des mit dem Ermächtigungsgesetz verglichenen Infektionsschutzgesetzes doch durchaus mit der Kraft eines sachlichen Argumentes reagieren können!

Denn die Abgeordneten des deutschen Bundestages haben jederzeit das Recht und die Möglichkeit, das Gesetz zu verändern oder gänzlich zu kassieren auf Grund der demokratisch obwaltenden Mehrheitsverhältnisse.

Und um übrigens noch einen Vergleich anzustellen: Für Krisenzeiten und Gefahrenlagen hielten sowohl die Erfinder der Demokratie als auch die Römer eine Tyrannis oder einen Konsul mit zeitlich begrenzten diktatorischen Vollmachten für durchaus legitim und sinnvoll. Es macht nämlich Sinn, wenn in unüberschaubaren Ausnahmesituationen ohne die Einleitung zeitaufwendiger Gesetzgebungsverfahren entschieden und gehandelt werden muß auch zu Lasten individueller Freiräume.

Es handelt sich hier übrigens um den in Nacktheit zu Tage tretenden obersten dialektischen Widerspruch gesellschaftlicher Entwicklung des Menschengeschlechts, nämlich um den Widerspruch zwischen Staat und Individuum.

Ich hoffe, Du wirfst mir nun nicht vor, mit meinem Vergleich die Opfer griechischer Tyrannis verhöhnt zu haben.

Nein, gefährlich ist nicht das Infektionsschutzgesetz, gefährlich ist der Niedergang des bundesdeutschen Journalismus und der damit einhergehende Vertrauensverlust der seriösen Medien in unserem Lande. Was es Wladimir Wladimirowitschs Abteilung für Desinformation und Zersetzung ungemein erleichtert, auf deutschen Straßen seine Puppen tanzen zu lassen aus der Kiste der Querköpfe und Nichtdenker.

Da wird tagelang in den öffentlich-rechtlichen Medien als erste Nachricht von morgens bis abends gemeldet, daß kommenden Dienstag bei der Kanzlerin das Gremium der Ministerpräsidenten tagen werde, um neue Beschlüsse zu fassen.

Tagelang über ein noch nicht stattgefundenes Ereignis!

Als erste Meldung!

Von morgens bis abends immer aufs neue das Nichtneue widerkäuend.

Und zum ersten Mal und ganz nebenbei wird das Infektionsschutzgesetz nachrichtlich erwähnt am letzten Sonntag:

Sonntag, 15. November 2020, Deutschlandfunk:

Gegner der Corona-Schutzmaßnahmen haben erneut eine Kundgebung vor dem Bundestag in Berlin angemeldet.

Bei der Polizei gingen entsprechende Unterlagen für den kommenden Mittwoch ein. An diesem Tag sollen sowohl im Parlament als auch im Bundesrat Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Nach Behördenangaben wurden zu der Demonstration 500 Teilnehmer angemeldet. Auch zwei Gegenveranstaltungen seien den Behörden angezeigt worden.

Das ist die erste Information!

Und zwar nicht an Aufmerksamkeit heischender Stelle oder gar als Dauerfeuer.

Bis Dienstag dann wieder Stille:

Dienstag, 17.November 2020, Deutschlandfunk:

Führende Politiker der Regierungsparteien haben die Kritik an den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes zurückgewiesen.

Unionsfraktionschef Brinkhaus sagte, man schaffe eine Grundlage dafür, dass in der Pandemie angemessen, verhältnismäßig und auch flexibel reagiert werden könne. CSU-Landesgruppenchef Dobrindt sagte, die Rechte des Parlamentes würden nicht ausgehebelt, sondern gestärkt. Insofern sei es eine böswillige Lüge, wenn das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 verglichen werde. Abgeordnete hatten zahlreiche E-Mails mit einem solchen Vorwurf erhalten. Bundesaußenminister Maas von der SPD erklärte dazu, wer so infame Vergleiche anstelle, verhöhne die Opfer des Nationalsozialismus.

Kritik kommt aber auch von der Opposition. Der FDP-Vorsitzende Lindner sagte, der Handlungsspielraum der Regierung beim Eingriff in Grundrechte sei unverändert zu groß. – In Bundestag und Bundesrat sollen morgen Änderungen am Infektionsschutzgesetz beschlossen werden. Dabei geht es um die rechtlichen Grundlagen für die Corona-Maßnahmen. Mehrere Demonstrationen sind angemeldet.

Wer eine derartig verarschende und die Leute für dumm verkaufende Berichterstattung verantwortet und sie womöglich für informativ hält beim „Eingriff in Grundrechte“, braucht sich über den Ruf „Lügenpresse“ nicht zu wundern!

Kritik kommt aber auch von der Opposition…“

Ja, ist es möglich?

Das ist der Satz des Jahres!

Kann es sein, daß es neben der einstelligen Prozentpartei der Hoteliersbeglücker noch eine andere demokratisch gewählte und ihre Wähler in etwas höherer Prozentzahl vertretende Oppositionspartei gibt im deutschen Bundestag?

Deren Kritik am Regierungshandeln öffentlich-rechtliche und auch alle anderen dem bundesdeutschen Presskodex verpflichteten Medien in der augenscheinlich enormen Wichtigkeit des Themas angemessenen Ausführlichkeit unparteiisch darzustellen haben statt allenfalls in einem Satzfetzen?

Es ist nicht zu fassen!

Da wird weder der Inhalt des neuen Infektionsschutzgesetzes überhaupt vorgestellt und angemessen erörtert und diskutiert noch läßt man die bedeutendste Oppositionspartei in aller gebotenen Breite in ausführlichen Interviews und Gesprächen ihre Ansichten darstellen!

Wie es einmal war!

Und nennt das Demokratie und wundert sich über die Konfusion auf den Straßen!

Was muß man für eine Angst haben in den Hosen vor den Verängstigten!

Wenn man unfähig ist!

Und das Schweigen bundesdeutscher Politologen hierzu schreit gen Himmel!

Donnerstag, 19. November 2020, MÜNCHNER MERKUR:

In unangemessener Hast haben die Bundesregierung und die sie tragenden Parteien ein Infektionsschutzgesetz über die parlamentarischen Hürden gehievt, das der Regierung bei ihren Coronamaßnahmen tiefe Eingriffsrechte in Grundfreiheiten gewährt und die Position der Parlamente nicht stärkt. Am Ende wird sich dieses Persilschein-Gesetz noch als Steilvorlage für die selbst ernannten ‚Querdenker‘ erweisen, die damit um die Häuser ziehen und das Gesetz und sein Zustandekommen im Schnellverfahren als Beleg für angeblich sinistre Absichten von Politikern ins Feld führen.

 

 

O Urteil, du entflohst zum blöden Vieh!

Der Mensch ward unvernünftig!

William Shakespeare (1564 – 1616)

 

Über Diebstahl und andere Kleinigkeiten

 

14. November 2020: Bellarmin an Mephisto

 

Hubertus Heil, seines Zeichens Arbeitsminister der Bundesrepublik Deutschland, wolle Gnade walten lassen, wie die Medien berichten. Er sei nämlich bereit, von seinen „Plänen“, einen Rechtsanspruch auf 24 Tage im Jahr Heimarbeit (auf Dummdeutsch: „Hohmoffis“) zu schaffen, abzurücken. Nein: von „zurückzustellen“ ist die Rede. Stattdessen solle den Beschäftigten das Recht auf ein Gespräch mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeit von Hohmoffis eingeräumt werden…

Denn Hubertus Heil hatte, wie üblich als stellvertretender Bundesvorsitzender der populistischsten Partei Deutschlands, zwecks Rekrutierung potentieller Wählerstimmen Umfrage-Ergebnisse ausschlachten wollen, nach denen ein Großteil der Beschäftigten, die Möglichkeit zu Hause arbeiten zu können infolge der Seucheneindämmung, doch eher als recht vorteilhaft empfunden habe.

Im Kern sollten Beschäftigte das „Recht auf ein ernstzunehmendes Gespräch“ mit ihrem Arbeitgeber bekommen, in dem die Möglichkeiten von Homeoffice geklärt werden könnten – einen „Erörterungsanspruch“, wie er es nannte. Es gehe ihm darum, bei dem Thema weiterzukommen, betonte Heil. Zudem sei es notwendig, Regeln zum Arbeitsschutz für das mobile Arbeiten zu schaffen.
Heil verzichtet damit auf ein Projekt, das nicht nur in der Unionsfraktion im Bundestag, sondern auch in Handwerk und Industrie auf Kritik gestoßen war. Das Bundeskanzleramt lehnte es ab, seinen Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung zwischen den einzelnen Ministerien weiterzuleiten. Unions-Abgeordnete und Verbände pochten darauf, dass das Thema Homeoffice zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geregelt werden müsse und nicht vom Staat „gelenkt“ werden dürfe.

(Deutschlandfunk, 14. November 2020)

Nun zu einer anderen Blüte dieser Tage.

Franziska Giffey, ihres Zeichens Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, habe erklärt, zwar auf ihren Doktortitel zu verzichten, aber im Amt zu bleiben.

Auch an ihrer Kandidatur für den Berliner Landesvorsitz wolle sie weiter festhalten, erklärte die SPD-Politikerin. Sie habe der Freien Universität mitgeteilt, den Doktortitel ab sofort nicht mehr zu führen. Die FU Berlin hatte angekündigt, das Plagiatsverfahren um die Doktorarbeit Giffeys neu aufzurollen. … Giffey gilt auch als Anwärterin auf die SPD-Spitzenkandidatur bei der Berliner Abgeordnetenhauswahl im kommenden Herbst.

(Deutschlandfunk, 13. November 2020)

Sie habe der Freien Universität mitgeteilt, den Doktortitel ab sofort nicht mehr zu führen.“

Welches Verhalten der Bundesministerin aus der unglaubwürdigsten Partei Deutschlands an das kleinkindliche Verhalten erinnert, sich die Augen zuzuhalten in der Meinung, hinfort nicht mehr gesehen zu werden. Wohl auch ein gewisses Maß ihrer Hoffnung setzend auf die faktenarme Berichterstattung der SPD-freundlichen ARD-Medien. Denen es bei seriöser Berichterstattung ein Leichtes gewesen wäre, bei der Gelegenheit zu erinnern an das nicht unerhebliche Faktum, daß die Ministerin aus der unglaubwürdigsten Partei Deutschlands noch im vorigen Jahr erklärt hatte, im Falle der Aberkennung ihres Doktortitels auf ihr Ministeramt „verzichten“ zu wollen.

Demnach war nicht die Rede von einem anstandsgebietenden „Niederlegen“, sondern von einem ähnlichen Gnadenakt wie der ihres Parteigenossen Hubertus Heil, der bereit wäre, seine offensichtlich nicht durchsetzbaren Ansinnen „zurückzustellen“.

Sie „verzichte“.

Großmütigerweise.

Statt auf ihr Amt „verzichte“ sie eben, hinfort ihren Doktortitel „zu führen“.

Was eine völlige Privatsache und juristisch absolut unerheblich ist.

Ebenfalls vergaßen die Medien der ARD zu erwähnen aus irgend einem Grund den Grund für das neue „Aufrollen“ des Plagiatsverfahrens an der Freien Universität Berlin.

Es war unserer Ministerin nämlich seltsamerweise durch die von der Erstgutachterin, der Doktormutter ihrer Dissertation (!), ausgewählten Mitglieder des Überprüfungsgremiums der Plagiatsvorwürfe lediglich eine Rüge erteilt worden. Ein Problem dabei ist: Nach Vorwürfen und Kritik daran sah man sich seitens der Freien Universität endlich doch veranlaßt, ein Rechtsgutachten über das Erteilen einer Rüge zu erstellen und am 6. November als dessen Ergebnis zu erklären, daß eine Rüge allenfalls in einem minderschweren Fall zulässig wäre.

Die kritischen Stimmen außerhalb der Überprüfungskommission bezweifeln unter anderem, daß die Dissertation Giffeys einen Beitrag zur politikwissenschaftlichen Forschung leiste und es ist gar die Rede von „simulierter Wissenschaft“ und von einem „geschenkten Doktortitel“.

Und von einer „auffälligen Summation erheblicher Rechtsverstöße“.

Und für das Aussprechen einer Rüge gebe es nach dem Berliner Hochschulgesetz überhaupt keine Rechtsgrundlage.

Und auch das Überprüfungsgremium wäre unzuständig gewesen.

Und darum mußte das Plagiatsverfahren „neu aufgerollt“ werden.

Obwohl Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller, ebenfalls aus der unglaubwürdigsten Partei Deutschlands, in seiner Personalunion als Hochschulsenator des Stadtstaates vor zwei Monaten erst entschieden hatte, daß eine neuerliche Überprüfung nicht stattfinden solle.

Schon die Rüge war übrigens erteilt worden von dem wohlwollenden Gremium, weil unter anderem mindestens 27 Textstellen der Dissertation Franziska Giffeys den Tatbestand der vorsätzlichen Täuschung erfüllten. Beispielsweise durch verheimlichte Übernahmen von Texten anderer Autoren.

In Worten: Siebenundzwanzig.

Also wegen mindestens siebenundzwanzigfachen geistigen Diebstahls.

 

Sonnabend, 14. November 2020, MÄRKISCHE ODERZEITUNG:

In ihrer Erklärung gibt Giffey dem Präsidium der Freien Universität Berlin die Schuld. Nicht, weil die Uni-Chefs sie vor einem Jahr mit einer Rüge für wissenschaftliche Unsauberkeiten in Giffeys Dissertation davonkommen ließen, sondern weil das Verfahren wieder aufgenommen werden sollte. Unerwähnt bleibt in dem Schreiben, dass der Uni kaum eine andere Wahl blieb, nachdem ein seriöses Gutachten den Plagiatsvorwurf erhärtet hatte. Nun, so scheint die Sozialdemokratin zu denken, muss sie den angekündigten Rücktritt vom Ministeramt nicht vollziehen, weil nicht die Uni ihr den Doktorhut weggenommen hat.

Sonnabend, 14. November 2020, OLDENBURGISCHE VOLKSZEITUNG:

Wer betrügt, kann weder Ministerium noch Landesregierung führen.

 

In beängstigend lehrreichen Zeiten

 

7. November 2020: Sehmann an Mephisto

Ich höre gerade, rund 70 Millionen Amerikaner haben bei diesen Wahlen für den skrupellos selbstverliebten Donald Trump gestimmt!

Noch einmal: 70 Millionen Amerikaner haben gestimmt für diese offensichtliche Kreuzung Benito Mussolinis mit Hermann Göring!

Und das nach vier Jahren seiner Amtszeit!

Da geben 70 Millionen Amerikaner also bewußt diesem verlogenen Twitterer und twitternden Lügner ihre Stimme mit all seinen alternativen Fakten, Falschnachrichten und sogar Feknjus.

70 Millionen abstiegsverängstigte, modernisierungsskeptische, fremdenfeindliche, islamophobe, rassistische, abgehängte, weiße alte Männer!

Und dann, habe ich mir gemerkt, gibt es auch noch in Großbritannien mehr als die Hälfte der Eingeborenen dummer, von Populisten verführte Brexitiers!

Wo kommen die bloß alle her?

Das sind ganz schön viele!

Obwohl sich alle Anständigen samt ihren Medien mit sorgenvoller Stirn so viel Mühe geben.

Diesem Pack eine jendagerechte Sprache und die politisch korrigierten Umbenennungen beizubringen. Beispielsweise von „Studentenvertreter“ in „Studierendevertreter“ und „Studierendevertreterin“…

 

 

Donnerstag, 5. November 2020, TAGESZEITUNG:

Wir wissen offenbar insgesamt sehr viel weniger über Stimmungen und grundsätzliche Einstellungen eines großen Teils der Bevölkerung, als wir glauben.

 

Donnerstag, 5. November 2020, HANDELSBLATT:

All jene, die mit einem deutlichen Sieg Bidens gerechnet haben, müssen sich nun fragen, ob sie das Land wirklich kennen – allen voran jene hier in Europa, wo auch vor vier Jahren die Abneigung gegenüber Trump den klaren rationalen Blick auf die realen Verhältnisse vernebelte.