A N A B A S I S

Thalatta ! Thalatta !

22.7.16 Mephisto an Serapion

 

Zur Macht gelangt nur, wer die Macht begehrt.

Ihm winkt sie zu, ihm gibt sie dunkle Zeichen.

Und ihm befiehlt sie, eh sie ihm gehört:

„Stell unser Bett auf einen Berg von Leichen!“

Die Macht liebt den, der sie entehrt.

Denn sie ist eine Hure ohnegleichen.

 

Erich Kästner (1899 – 1974)

 

 

Wir, begnadet mit einem Gedächtnis, vermögen uns zu erinnern. Über Erinnerungen kann man Bezüge herstellen und über Bezüge auf Analogien schließen. Beispielsweise auf lehrreiche Analogien zur Methodik verbrecherischer Machtergreifung.

Also, da war doch schon mal was gewesen…

Richtig, am Montagabend des 27. Februar 1933 brach gegen Viertel nach neun an bis zu zwanzig Brandherden ein Feuer aus im Berliner Reichstag samt seinem mit massivem Eichenholz möblierten Sitzungssaal. Fünfzehn Löschzüge brauchten über drei Stunden um seiner Herr zu werden.

Und richtig, Hermann Göring war sofort zur Stelle.

Und gleich darauf stand Adolf Hitler ebenfalls am Tatort und wußte zu äußern: „Es gibt jetzt kein Erbarmen; wer sich uns in den Weg stellt, wird niedergemacht. Das deutsche Volk wird für Milde kein Verständnis haben. Jeder kommunistische Funktionär wird erschossen, wo er angetroffen wird. Die kommunistischen Abgeordneten müssen noch in dieser Nacht aufgehängt werden. Alles ist festzusetzen, was mit den Kommunisten im Bunde steht. Auch gegen Sozialdemokraten und Reichsbanner gibt es jetzt keine Schonung mehr.“

Und Joseph Goebbels jubilierte am Morgen danach: „Das ist ein Geschenk Gottes!“

Halt, das ist jetzt ein Verwechslung, also damals jauchzte der Goebbels: „Es ist wieder eine Lust zu leben.“

Die noch, nach plötzlich bereitliegenden Personenlisten, in der Nacht zu jenem Dienstagmorgen einsetzenden Verhaftungen sollten per selbigen Tages erlassener „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ ihre Legitimation finden. Also nur mit wenigen Stunden Verzögerung. Das war wohl verzeihlich, man hätte die sogenannte Reichstagsbrandverordnung ja schwerlich vor dem Brand aus der Tasche ziehen können:

Auf Grund des Artikels 48 Abs. 2 der Reichsverfassung wird zur Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte folgendes verordnet:

§ 1

Die Artikel 114, 115, 117, 118, 123, 124 und 153 der Verfassung des Deutschen Reichs werden bis auf weiteres außer Kraft gesetzt. Es sind daher Beschränkungen der persönlichen Freiheit, des Rechts der freien Meinungsäußerung, einschließlich der Pressefreiheit, des Vereins- und Versammlungsrechts, Eingriffe in das Brief-, Post-, Telegraphen- und Fernsprechgeheimnis, Anordnung von Hausdurchsuchungen und von Beschlagnahmen sowie Beschränkung des Eigentums auch außerhalb der sonst hierfür bestimmten gesetzlichen Grenzen zulässig.

§ 5

Mit dem Tode sind die Verbrechen zu bestrafen, die das Strafgesetzbuch in den §§ 81 (Hochverrat), 229 (Giftbeibringung), 307 (Brandstiftung), 311 (Explosion), 312 (Überschwemmung), 315 Abs. 2 (Beschädigung von Eisenbahnanlagen), 324 (gemeingefährliche Vergiftung) mit lebenslangem Zuchthaus bedroht. …

Ebenso wenig hätte man jene später nie mehr aufgehobene Notverordnung, welche Brandstiftung nun mit Todesstrafe belegte, aus der Tasche ziehen können, wenn man erst hätte umständlich feststellen müssen, wer denn als Täter in Frage käme. Aber, wie ein Geschenk des Himmels, hatte man im Reichstagsgebäude den offenbar verwirrten und nach Meinung der ihn verhörenden Polizisten sogar verrückten und außerdem fast blinden 24jährigen Marinus van der Lubbe aufgreifen können. Dem wegen eines Arbeitsunfalls und zusätzlicher Augenkrankheit nachteiligerweise auf dem einen Auge gerade einmal fünfzehn und auf dem anderen zwanzig Prozent Sehkraft verblieben waren. Der vorteilhafterweise jedoch als Anarchist ausgemacht werden konnte und als Anhänger der Vagabundenbewegung und, der Vorsehung sei Dank, angehörig einer holländischen rätekommunistischen Splittergruppe. Und der nach mehreren Verhören gestand, den Brand gelegt zu haben. Wenn auch, bedauerlicherweise, er bis zum Schluß behauptete, als Einzeltäter gehandelt zu haben und ohne Hintermänner.

Während des Prozesses im Dezember war er nicht in der Lage, auch nur eine einzige glaubhafte Stellungnahme abzugeben und wurde am 23. Dezember auf Grundlage eines speziell für ihn am 29. März 1933 erlassenen rückwirkenden Gesetzes (der sogenannten Lex van der Lubbe) ohne Revisionsmöglichkeit als Einzeltäter zum Tode verurteilt und am 10. Januar schnell hingerichtet.

Mitangeklagt waren die drei bulgarische Kommunisten Georgi Dimitrow, Blagoi Popow, Wassil Tanew sowie der sich zur Widerlegung der Vorwürfe gegen seine Partei im März freiwillig der Haft stellende Vorsitzende der kommunistischen Reichstagsfraktion Ernst Torgler. Dimitrow, während der Haft monatelang Tag und Nacht in schmerzenden Handschellen gefesselt, studierte unter qualvollen Umständen die deutsche Prozeßordnung und die Akten und trieb während der Verhandlung Göring zur Raserei und in die Enge. Das hatten die Nazis sich anders vorgestellt. Die Mitangeklagten van der Lubbes mußten also freigesprochen werden. Dimitrow und seine bulgarischen Genossen wurden ausgewiesen, Torgler kam sofort in „Schutzhaft“.

Am Tatort mit ca. zwanzig Brandherden damals also wie bestellt und prompt abgeholt nur ein einzelner sehschwacher verwirrter holländischer Kommunist. Göring ordnete dennoch das sofortige Einsperren auch der kommunistischen Reichs- und Landtagsfraktion an. Und das klappte alles wie am Schnürchen. Allein in Berlin wurden Personenlisten abgearbeitet und noch in selbiger Nacht anderthalbtausend Kommunisten einschließlich fast der gesamten Reichstagsfraktion festgenommen und viele in Folterkellern von der SA grausam mißhandelt. Die Gefangenen sperrte man in sogenannte wilde Konzentrationslager. Es dauerte kein Vierteljahr, da waren das mehr als hunderttausend Inhaftierungen.

Am 23. März, damals dauerte so etwas also noch fast einen Monat, am 23. März wurde dann das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ vom Reichstag verabschiedet. Vor der Abstimmung waren bereits 81 KPD- und 8 SPD-Reichstagsabgeordnete in „Schutzhaft“ genommen worden und während der Abstimmung patrouillierten SA- und SS-Leute vor und in dem Plenarsaal. Einzig die SPD stimmte dagegen, nachdem ihr Vorsitzender Otto Wels in seiner nicht nur durch seine persönliche Tapferkeit historischen Rede die Ablehnung begründet hatte. (Im Mai gelang ihm die Flucht, er starb 1939 im Pariser Exil.) Auf scheinlegale Weise also ermächtigte der Reichstag die Hitlerregierung, Gesetze ohne parlamentarische Beteiligung zu erlassen und hebelte die Weimarer Verfassung nun endgültig aus. Die diktatorische Vollmacht, das „Ermächtigungsgesetzes“, galt zwar zunächst nur für vier Jahre (Hitler: „Gebt mir vier Jahre Zeit…“), wurde 1937, da war man im Reichstag nun unter sich, aber um weitere vier Jahre verlängert und sechs Jahre später, 1943, auf unbestimmte Zeit.

So war das damals.

Noch etwas: Robert M. W. Kempner, der Chefankläger des Nürnberger Gerichtes, zitiert auf Seite 99 seiner 1983 bei Ullstein erschienenen Lebenserinnerungen einen Vertrauten Görings namens Lörzer im Gespräch mit dem Fliegergeneral Freiherr von Freyberg-Eisenberg, der ihm, Kempner, dies übermittelte, mit Lörzers Worten: „Ich habe von meinem Freunde Göring mit einer Gruppe von SA-Männern den Auftrag bekommen, den Reichstag anzuzünden.“

 

„… in ewig

Wiederholter Gestalt wälzen die Taten sich um.“

Friedrich Schiller (1759 – 1805)

 

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