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17. November 2017 – Bellarmin an Mephisto
„Was viel bedacht wird, wird bedenklich“, meinte Nietzsche, bevor er wahnsinnig wurde und ohne noch die zuverlässigste Freundin ihrer Feinde, die Wolltemalundkonntenicht-Gesellschaft, die sogenannte Europäische Union, überhaupt zu kennen. Und vielleicht erinnerst Du Dich. An das brüsselokratische Theater vor anderthalb Jahren. Am 20. Mai 2016 schrieb ich Dir über das jeglichem echten Journalisten mit hochgehaltenem Pressekodex doch eigentlich verdächtig erscheinen müssende Procedere im Hinblick auf die vehementen Versuche, das Pestizid Glyphosat weiterhin langjährig durchzudrücken:
Da tagte man also, und die ersten Berichte unseres modernen Journalismus vermeldeten zerknirscht, es habe sich keine Mehrheit für eine Verlängerung gefunden. Wenn man nun arglos und demokratiegläubig, also vergeßlich wäre, hätte man folgern können, na bitte! Die Fachleute haben entschieden und des Giftes Verwendungsdauer um weitere neun Jahre nicht zugestimmt.
Weit gefehlt!
Plötzlich erfährt man, es sei noch überhaupt nicht abgestimmt worden! W E I L eine Mehrheit für eine Verlängerung der Verwendungsdauer sich noch nicht habe absehen lassen!
Und eine Mehrheit dagegen auch noch nicht.
Da staunt der Fachmann und der Laie wundert sich. Denn dieser verdammte dumme Stammtischlaie mit seinen einfachen populistischen Antworten hatte ja nun angenommen, Demokratie hieße, daß man sich am anberaumten Termin zum Zwecke der Abstimmung zusammenfinde und abstimme zu einer eindeutig formulierten Frage, etwa: Wer ist denn für die Verlängerung der sogenannten Nutzungsdauer des Giftes?
Wer ist dagegen?
Und da anstelle jenes mysteriösen N O C H von einem Patt nirgends nicht die Rede war, und bei jeder halbwegs intelligenten Regelung eines demokratischen Abstimmungsmodus, noch dazu unter Berücksichtigung von Bevölkerungszahlen, man sich sehr viel Mühe geben müßte zu einer Pattherbeiführung, wäre die Sache somit entschieden.
Stattdessen jenes bizarre N O C H.
War jemand an der Teilnahme verhindert? Standen auf dem Weg nach Brüssel die entscheidenden Bevölkerungsteile im Stau?
Ominöserweise ist allerdings die Rede, wenigsten von einigen unserer modernen Journalisten – fast müßte man sie wenigstens dafür loben, wenn einen die permanente Abwesenheit ihrer Fragen, von kritischen Fragen erst gar nicht zu reden, nicht so sehr schmerzte – ominöserweise ist allerdings die Rede, wenn man genau hinhört, von Feststellungen. Man habe vorher durchgezählt und festgestellt, daß eine Mehrheit für die Verlängerung des Gifteinsatzes N O C H nicht zustande käme. Und mit diesem Grunde die Abstimmung verschoben und sich vertagt.
Ach so… Brüsseler Demokratie. Man wartet N O C H auf ein genehmes Ergebnis.
Man muß es sich vorstellen: Ein Nein bei der sogenannten Entscheidungsfindung wird überhaupt nicht akzeptiert! Und nicht ein Journalist unserer öffentlich rechtlichen Medien, ausgestattet mit Berufsethos und Pressekodex, den ich dieserhalb mit einer erstaunten Frage hörte!
Und auch: Warum kam keine Mehrheit zustande? Welche Länder waren denn dagegen? Welche Gründe nannte man?
Von einer kritischen Erörterung gar nicht zu reden!
Und könnte es nicht sein, daß nicht nur jene unsäglichen Verschwörungstheoretiker auf den Gedanken kämen, hier habe ein gewisser Konzern namens Monsanto im Zusammenspiel mit landwirtschaftlichen Lobbyverbänden die „Europäische Union“ gekapert?
Wäre es nicht reizvoll, solcherlei Untersuchungen nicht nur lobenswerten Privatpersonen und Nichtregierungsorganisationen zu überlassen? Sondern diese mit allen professionellen Möglichkeiten, Erfahrungen, Verbindungen nebst handwerklichem Können zu unterstützen?
Muß man denn diese Leute immer erst zum Jagen tragen?
Also verschob man die „Entscheidung“ um anderthalb Jahre auf den 15. Dezember 2017, damit „für die Zulassung“ eine qualifizierte Mehrheit zustande käme.
Jenes Unterfangen einer „Entscheidung für die Zulassung“ wurde im Juli diesen Jahres wieder aufgenommen.
Nun ging es um die Suche nach einer „qualifizierten Mehrheit“ „für eine Zulassung“ in den nächsten zehn Jahren….
„Qualifizierte Mehrheit“ heißt, mindestens 16 Mitgliedsstaaten, die 65 Prozent aller EU-Bürger repräsentieren, müßten dafür stimmen, Glyphosat auf europäischen Äckern weiter einzusetzen.
Inzwischen hatten Bewertungen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA eine „Entscheidung für die Zulassung“ des von der Internationalen Krebsforschungsagentur der Weltgesundheitsorganisation als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften und in Kalifornien auf der Krebsliste stehenden und in Italien im Urin von Schwangeren nachgewiesenen Herbizids möglich machen sollen. Der Toxikologe Peter Clausing, der die Bewertungen der Gutachten sich genauer ansah, spricht hierbei jedoch von „kapitalen Fehlern“:
„Sie liegen falsch, weil sie ihre eigenen Regeln missachtet haben, weil sie existierende Dosisabhängigkeit bei den Studien negieren, weil sie die Wiederholbarkeit der Befunde gleichen Typs bei verschiedenen Studien abstreiten, obwohl sie nachweisbar sind, und weil sie sogenannte ‚historische Kontrollen‘, die sie in gravierend falscher Weise anwenden, ins Feld führen, um die existierenden Befunde abzuschwächen und zu negieren.“
Und merkwürdigerweise tendenziös: Die Datenlage sei zugunsten von Glyphosat verändert worden.
„Da die Behörden so eindeutig im Sinne der Industrie argumentiert haben, ist unser Verdacht, dass sie politischen Vorgaben gefolgt sind“, sagt Heike Moldenhauer vom BUND.
Und die Politik folgte wohl kommerziellen Vorgaben. Nach Erkenntnissen einer Nichtregierungsorganisation für die Lobby-Kontrolle in Brüssel, der „Corporate Europe Observatory“, wirkten europäische Glyphosat-Hersteller an der Schlußfassung des Berichtes der EFSA mit.
Am 19. Juli wurde gemeldet, die EU-Staaten hätten wiederum nicht über die Zulassung entschieden. Und die „Entscheidung für die Zulassung“ bis nach der Bundestagswahl in Deutschland verschoben…
Zehn Tage später in der Chronik der in deutschen Medien im wesentlichen unerörterten Ereignisse entzog das Europaparlament plötzlich auf Antrag der Grünen den Lobbyisten des US-Konzerns Monsanto die Zugangsausweise zum Europäischen Parlament! Weil diese der Einladung zu einer Anhörung nicht nachgekommen waren aus irgendeinem Grunde.
Wie wäre es denn, wenn öffentlich rechtliche Medien Lobbyisten bisweilen zu kritischen Anhörungen lüden?
Und eigenständig recherchierten über deren Machenschaften und Machinationen?
Nun gut, wir wollen sie nicht mit weltfremden Ideen überfordern, unsere stolzen Journalisten.
Und immerhin, nachdem eine europäische Bürgerinitiative mit 1,1 Millionen Unterschriften für das Verbot von Glyphosat eine Anhörung im EU-Parlament und eine Stellungnahme der EU-Kommission erzwungen hatte, sendete der Deutschlandfunk am 5. Oktober ein sehr bemerkenswertes, wenn auch freilich ebenfalls im weiteren nicht diskutiertes und demnach trotz seines Brisanz folgenloses Interview mit dem Plagiatsforscher Stefan Weber:
Stefan Römermann: Über die Gefährlichkeit des Pestizids Glyphosat wird seit Jahren erbittert gestritten. Ist es nun krebserregend oder nicht? Ein langes ausführliches Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung kam zum Schluss, dass das Mittel nicht gefährlich sei. Doch im vergangenen Monat wurden Vorwürfe laut, dass das Institut ganze Kapitel eins zu eins aus einem Antrag des Glyphosat-Herstellers Monsanto abgeschrieben haben soll.
Im Auftrag der österreichischen Umweltorganisation „GLOBAL 2000“ hat sich der Plagiatsforscher und Gutachter Stefan Weber die entsprechenden Passagen genau angeschaut und untersucht. Ihn habe ich vor der Sendung gefragt, ob im Text die übernommenen Passagen ausreichend gekennzeichnet wurden.
Stefan Weber: Es gab gar keinen Hinweis. Im Gegenteil! Es gibt sogar ein Kapitel von den drei Kapiteln, die ich mir jetzt genau angeschaut habe: das Kapitel über Genotoxizität, bei dem es um Fragen zur Erbgutschädigung durch Glyphosat geht. Und dieses Kapitel hat einen Autor, den Larry Kier. Larry Kier ist ein Toxikologe, der früher bei Monsanto mitgearbeitet hat und nunmehriger Consultant von Monsanto ist.
Römermann: Das Institut hat wirklich komplett von Monsanto abgeschrieben, sagen Sie?
Weber: Absolut! Und den Larry Kier als Originalautor, auf den ja der Ausgangstext, der Antrag der Glyphosat Task Force in Fettschrift hinweist – „das folgende Kapitel stammt von Larry Kier“ -, dieses Kapitel wiederum wurde von Larry Kier auch gemeinsam mit einem Co-Autor im Jahr 2013 publiziert in einem wissenschaftlichen Journal, und dieser Text findet sich eins zu eins ohne Quellenangabe Larry Kier im Bewertungsbericht.
Römermann: Jetzt stellt sich die Frage: Gelten denn die Regeln für wissenschaftliche Praxis – die zitieren Sie auch immer wieder -, die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis auch wirklich in diesem Fall? Das Bundesinstitut für Risikobewertung, das schreibt ja keine Dissertationen.
Weber: Die Frage ist zu bejahen, aus zwei Gründen. Erstens: Das Bundesinstitut für Risikobewertung bekennt sich selbst auf der eigenen Webseite zu diesen Richtlinien zur guten wissenschaftlichen Praxis, also nicht nur zur guten Laborpraxis, sondern auch zur guten wissenschaftlichen Praxis, und schließt damit Plagiat aus und bekennt, eigenes von fremdem geistigen Eigentum unterscheiden zu müssen.
Römermann: Aber Sie sagen, auf der anderen Seite sagt das Bundesinstitut auch, dass es üblich sei, in solchen Bewertungsverfahren Textpassagen nach kritischer Prüfung auch zu übernehmen. Konnten Sie das nachvollziehen?
Weber: Nein, weil ich muss ja auch die kritische Prüfung dann dokumentieren. Und die kritische Prüfung ist ja nicht damit dokumentiert, dass ich etwas mit „copy pasted“ übernehme. Genau dann muss ich ja schreiben als Bundesinstitut, nur dann ist es ja seriös und verstößt nicht gegen die gute wissenschaftliche Praxis: „Wir geben im Folgenden ein Kapitel zur Genotoxizität von Larry Kier wieder. Wir haben dieses Kapitel sorgfältig überprüft und kommen zu exakt denselben Ergebnissen.“
Römermann: Wenn man so etwas schreiben würde, dann wäre es in Ordnung. Aber so, wie es hier gelaufen ist, ist es nicht in Ordnung?
Weber: Genauso ist es. Aber auch dann, wenn so eine Passage in so einem Bewertungsbericht vorkommen würde und man exakt zu denselben Schlussfolgerungen kommt, würde das entweder heißen, was ja nicht auszuschließen ist, dass die Glyphosat Task Force sehr präzise, sehr genau gearbeitet hat, somit das Bundesinstitut für Risikobewertung hier keinen Fehler fand und keine Abweichung fand. Das ist ja nicht auszuschließen. Nur: Im Sinne der wissenschaftlichen Glaubwürdigkeit und der guten wissenschaftlichen Praxis muss genau das im Bewertungsbericht drinstehen.
Römermann: Was bedeutet denn so ein Plagiat nach Ihrer Erfahrung für die Beschäftigung mit dem Inhalt? Kann man denn jemand, der über so viele Stellen, ich sage mal, abschreibt, tatsächlich noch abnehmen, dass er sich auch wirklich damit auseinandergesetzt hat?
Weber: Das ist ja auch das Problem. Das wissen wir damit nicht mehr. Jetzt kann man natürlich sagen, wenn jemand einfach nur einen Text mit „copy pasted“ übernimmt und schreibt, ich schließe mich den folgenden 35 Seiten voll inhaltlich an und die Seiten werden in Kursivschrift wiedergegeben, kann es natürlich auch sein, dass er sich nie mit dem Inhalt auseinandergesetzt hat. Deshalb sagt ja auch die Rechtsprechung, dass eigentlich die seitenweise zitierte Übernahme von Texten auch wissenschaftlich problematisch ist.
Römermann: Wir sprechen hier über ungefähr 50 Seiten aus einem Gutachten von ungefähr 4.000 Seiten. Ist das wirklich entscheidend? Stößt das die Erkenntnisse dieses Gutachtens wirklich komplett um?
Weber: Das ist absolut entscheidend. Es sind genau 103 Seiten von 4.322 Seiten, die überprüft wurden. Die Bewertungen der wissenschaftlichen Studien in Bezug auf Erbgutschädigung, Krebserzeugung und Fruchtbarkeit wanderten wiederum als Textsegmente in die anderen Kapitel mit ein. Das habe ich schon rekonstruiert. Es geht hier nicht um irgendwelche Randkapitel; es geht hier um eine sehr zentrale Fragestellung und es geht darum, noch mal zusammenfassend, dass die Bewertungen der Glyphosat Task Force letztlich von Monsanto und anderen Herstellern hier wortwörtlich unzitiert in diesem Bericht wieder auftauchen und damit der Leser nicht mehr weiß, was war jetzt in diesem Kapitel noch die Eigenleistung des Bundesinstituts für Risikobewertung.
Römermann: Der österreichische Plagiatsforscher Stefan Weber über ein umstrittenes Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung.
Nach den ebenfalls in deutschen Medien kaum gewürdigten, geschweige denn erörterten Ergebnissen und Folgen jener Bürgerinitiative kamen die Dinge auf der europäischen Ebene endlich ins Rollen und Rutschen. Der Umweltausschuß des Europäischen Parlaments verständigte sich darauf, daß es keinerlei Verlängerung geben solle. Nachdem das Europaparlament eine Verlängerung bis höchstens 2022 gefordert hatte, sprach sich selbst die EU-Kommission dafür aus, die Genehmigung nur noch um fünf bis sieben Jahre zu verlängern. Man folge der Risiko-Einschätzung des Parlaments, erklärte ein Kommissionssprecher in Brüssel.
Insgeheim hoffte man wohl, statt der zehn wenigstens sieben Jahre durchsetzen zu können. Jedoch am 25. Oktober mußte eine weiteres Mal die „Entscheidung für eine Verlängerung“ verschoben werden. Was heißt: Da eine Zustimmung bei der Abstimmung absehbar wieder nicht zustande kam, wurde wiederum nicht abgestimmt:
„Eigentlich wäre eine Einigung bereits heute möglich gewesen, doch das zuständige Expertengremium in Brüssel stimmte am Ende nicht darüber ab“, meldete der Deutschlandfunk blauäugig.
Stattdessen wolle die EU-Kommission nun weiter mit den Mitgliedstaaten an einer Lösung arbeiten…
Brüsseler Demokratie…
Also Feilschen:
Am 27. Oktober meldete der Deutschlandfunk:
Mit einem neuen Kompromissvorschlag versucht die EU-Kommission, den Streit über die Weiterverwendung des Unkrautvernichters Glyphosat zu beenden.
Die Brüsseler Behörde empfiehlt jetzt, die Chemikalie fünf weitere Jahre zuzulassen. Bisher waren sieben Jahre im Gespräch. Der neue Vorschlag sei den Mitgliedstaaten zugeschickt worden. Frankreich lehnte den Vorstoß umgehend ab und beharrt auf einer Verlängerung um maximal vier Jahre.
Und am 9. November, gleiche Stelle, gleiche Welle:
Die Europäische Kommission ist erneut mit dem Versuch gescheitert, die Zulassung des umstrittenen Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat zu verlängern…
Im zuständigen Fachausschuss sei keine qualifizierte Mehrheit für eine fünfjährige Verlängerung zustande gekommen…
Die EU-Kommission teilte mit, bis Ende November einen neuen Vorschlag zu präsentieren.
Bundeskanzlerin Angela Merkel Ende Juni 2017:
„Wir haben von der Seite der Union in der Bundesregierung immer erklärt, dass wir der Verlängerung zustimmen würden, weil wir wissen, natürlich werden Pflanzenschutzmittel nur unter den strengsten Bedingungen angewandt.“
Mutmaßlich!
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