A N A B A S I S

Thalatta ! Thalatta !

Ideologie und Sachlichkeit sine ira et studio

 

18. Juli 2020: Bellarmin an Mephisto

 

 

B E I S P I E L 1:

 

Montag, 22. Juni, Deutschlandfunk:

In der Nacht zum Sonntag hatten in der baden-württembergischen Landeshauptstadt Hunderte Menschen randaliert. 19 Polizisten wurden verletzt, mehr als 20 Personen festgenommen.

Der stellvertretende Stuttgarter Polizeipräsident Berger bezifferte den Schaden auf einen sechs- bis siebenstelligen Betrag. 40 Läden seien beschädigt und zum Teil geplündert und zwölf Streifenwagen demoliert worden, sagte Berger in einem Interview mit dem Journalisten Gabor Steingart.

 

Montag, 13. Juli, Deutschlandfunk:

Grünen-Chef Habeck sagte dem Berliner „Tagesspiegel“, es sei zwar wichtig, die Hintergründe der Stuttgarter Krawalle zu ermitteln. Eine „Stammbaumrecherche“ sei aber „in keinster Weise akzeptabel“. Der Vorsitzende der Linken im Bundestag, Bartsch, sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland, „Stammbaumforschung“ sei Rassismus pur und ein Skandal, der umgehend gestoppt werden müsse.

 

Dienstag, 14. Juli, TAGESSPIEGEL:

Nach den Regeln fragte niemand. Dass es nach dem Jugendstrafrecht nämlich vorgesehen ist, die Lebensumstände und familiären Hintergründe zu prüfen. Dass Informationen gesammelt werden, um eine mögliche Relevanz erst einmal prüfen zu können. Bei jugendlichen Intensivstraftätern oder im Bereich der organisierten Kriminalität zeigt die Erfahrung, dass sie relevant sein können. Lebt die Familie abgeschottet? Welche Erfahrungen der Eltern aus dem Heimatland schlagen sich in der Erziehung nieder? Wie integriert ist die Familie? Ist sie überhaupt für die Behörden erreichbar? Das ist nicht rassistisch.

 

Dienstag, 14. Juli, PASSAUER NEUE PRESSE:

Dass aber Clankriminalität, machomäßige Gewaltbereitschaft und die Verachtung der hiesigen Staatsgewalt in Migrantenkreisen besonders häufig vertreten sind, ist statistisch belegt. Und diese Zusammenhänge sollte die Polizei nicht offenlegen und in ihre künftigen einsatztaktischen Überlegungen mit einbeziehen dürfen? Das ist doch absurd! Menschen mit Migrationshintergrund dürfen keinem Generalverdacht unterworfen werden, genauso wenig aber dürfen sie von vornherein als die geborenen Unschuldslämmer eingestuft werden. Sie müssen sich die Überprüfung von Verdachtsmomenten ebenso gefallen lassen wie jeder Nichtmigrant. Man nennt das Rechtsstaatlichkeit.

 

 

B E I S P I E L 2:

 

Mittwoch, 15. Juli, Astrid Rothe-Beinlich, Fraktionschefin der Grünen im Thüringer Landtag, im Deutschlandfunk:

Dirk-Oliver Heckmann: Der Landesverfassungsgerichtshof verwirft das Paritätsgesetz. Frau Rothe-Beinlich, was ist da schiefgelaufen, als Sie zusammen mit SPD und Linken dieses Gesetz auf den Weg gebracht haben?

Astrid Rothe-Beinlich: Sagen wir es mal so: Es war schon keine einfache Geburt, das Gesetz auf den Weg zu bringen. … Insofern muss man sagen, das war ein Kompromiss, den wir gefunden hatten, und es ist natürlich aus unserer Sicht ausgesprochen bedauerlich, dass die Entscheidung des Gerichts mehrheitlich so ausgefallen ist, wie sie heute ausgefallen ist.

Heckmann: Bedauerlich oder peinlich?

Rothe-Beinlich: Ich finde es erst mal bedauerlich. Mir sind natürlich die abweichenden Voten – Sondervoten heißen sie – sehr viel näher. Ich finde es auch ein Stück weit bezeichnend, wenn wir uns die Zusammensetzung des Gerichts beispielsweise anschauen. …

Heckmann: Lassen Sie mich da kurz einhaken, Frau Rothe-Beinlich. Sie spielen auf die Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofs an und damit darauf, dass da Männer in der Mehrzahl waren. Wollen Sie das damit sagen, oder?

Rothe-Beinlich: Ich stelle das nur fest, dass zwei der Sondervoten von den beiden Richterinnen kamen, ein Sondervotum auch von einem Richter. Die anderen sechs Richter sind männlich, die so entschieden haben. Ich will das jetzt gar nicht werten, ich stelle es einfach mal fest.

Heckmann: Das heißt, es könnte sein, Sie sind der Meinung, dass diese Richter ihre Entscheidung von ihrem eigenen Geschlecht abhängig gemacht haben?

Rothe-Beinlich: Das habe ich nicht gesagt. Ich habe wie gesagt nur festgestellt, dass interessanterweise gerade die Richterinnen im Verfassungsgericht zu einer anderen Auffassung gekommen sind. … Wie gesagt: Mindestens drei Richterinnen sehen das ja auch anders.

Heckmann: Die drei Richter und Richterinnen sind aber in der Minderheit. Das Urteil ist anders ausgefallen. Das ist wichtig, an dieser Stelle vielleicht noch mal festzuhalten.

 

Donnerstag, 16. Juli, NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG:

Dabei machen Frauen mehr als die Hälfte der deutschen Bevölkerung aus. Unter diesen 42 Millionen Bürgerinnen müssten sich eigentlich ein paar Hundert finden, die willens und in der Lage sind, in Parlamenten als Abgeordnete zu arbeiten.

 

Donnerstag, 16. Juli, FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG:

Parität kann ja kaum bei der Geschlechterfrage enden. Die Listen – und Parlamente – müssten auch sonst gleichermaßen alle Gruppen berücksichtigen, die man sich denken kann. … Identitätspolitik, die eine höhere Anerkennung einer bestimmten Gruppe anstrebt, ist nicht ohne Grund in anderem Zusammenhang ein Fall für den Verfassungsschutz.

 

Donnerstag, 16. Juli, NORDWEST-ZEITUNG:

Der Staat darf keine Regeln aufstellen, die Parteien zu einer Vorauswahl der Kandidaten aufgrund irgendwelcher vorgegebener Kriterien zwingt. Jede andere Entscheidung hätte in der Zukunft manipulierenden Eingriffen in die Listenaufstellung Tür und Tor geöffnet. Wenn es eine Quote für Frauen gibt, warum dann nicht auch für Einwanderer, für Junioren, Senioren, Brillenträger oder Ostdeutsche? Jede noch so kleine Interessengruppe wäre aufgefordert, sich ein Listenhäppchen per Gesetz zu sichern. Das Resultat wäre eine so absurde wie endlose Diskussion.

 

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