A N A B A S I S

Thalatta ! Thalatta !

Monatsarchive: Februar 2025

Kleine grüne Männchen







Sonnabend, 22. Februar 2025: Bellarmin an Mephisto

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Donnerstag, 20. Februar 2025, LEIPZIGER VOLKSZEITUNG:

Ist Putin, der gelernte KGB-Offizier, aus irgendeinem Grund in der Lage, Trump zu steuern? Bei der Frage, ob Putin belastendes Material über Trump – russisch: Kompromat – in der Hand habe, wiegen viele bedächtig die Köpfe, schon seit Jahrzehnten.

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Freitag, 14. Februar 2025, POLITIKEN:

…es wirkt geradezu idiotisch, wenn die USA bereits vor Verhandlungsbeginn verkünden, dass die Ukraine Territorium verliert und kein NATO-Mitglied wird. Endet der Krieg unter diesen Umständen mit einem Waffenstillstand, kann Putin das als Sieg auffassen, der ihm Appetit auf mehr macht.

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Freitag, 21. Februar 2025, THE SALT LAKE TRIBUNE:

Man kann sich nur schwer des Eindrucks erwehren, dass die Trump-Administration daran arbeitet, die Demokratie nicht nur im eigenen Land, sondern auch in Europa zu untergraben. Trump zertrümmert die internationale Ordnung. Er stellt sich auf die Seite des russischen Präsidenten Putin und vergiftet die Beziehungen zu langjährigen Verbündeten der USA …. Glaubt wirklich noch jemand, dass Trump gemäß Artikel 5 des NATO-Vertrags Truppen entsenden würde, wenn Russland – wie anfangs in der Ukraine – kleine grüne Männchen schickt, um lettische Dörfer zu erobern?

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Donnerstag, 20. Februar 2025, EL MUNDO:

Die Ordnung, die seit dem Zweiten Weltkrieg bestand, ist zusammengebrochen.

Es geht nicht nur darum, dass unser historischer Verbündeter uns im Stich gelassen hat – er hat die Seiten gewechselt.

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Montag, 17. Februar 2025, YENI BIRLIK:

Die Realität ist, dass Europa sowohl von Russland als auch von den USA angegriffen wird.

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Freitag, 21. Februar 2025, Wikipedia:

Deutsch-sowjetischer Nichtangriffspakt

… In einem geheimen Zusatzprotokoll vereinbarten beide Länder die Aufteilung Polens, des Baltikums und Bessarabiens in deutsche und sowjetische Interessensphären für den Fall, dass es zu „territorial-politischen Umgestaltungen“ kommen sollte. Die vier Punkte des Zusatzprotokolls sahen dabei Folgendes vor:

1. Bei den baltischen Staaten (zu denen damals auch Finnland gerechnet wurde) sollten diese „Interessensphären“ durch die Nordgrenze Litauens abgegrenzt werden; Lettland, Estland und Finnland sollten in der sowjetischen Interessensphäre liegen, Litauen in der deutschen.

2. Das Staatsgebiet Polens wurde entlang der Linie der Flüsse Narew, Weichsel und San in zwei Interessensphären geteilt. „Ob die beiderseitigen Interessen die Erhaltung eines unabhängigen polnischen Staates erwünscht erscheinen lassen und wie dieser Staat abzugrenzen wäre“, das sollte erst „im Laufe der weiteren politischen Entwicklung geklärt werden“.

3. Hinsichtlich Südosteuropas betonte die Sowjetunion ihr Interesse an Bessarabien, während die deutsche Seite „das völlige politische Desinteresse an diesen Gebieten“ erklärte.

4. Das Zusatzprotokoll sollte von beiden vertragsschließenden Parteien „streng geheim behandelt werden“.

Da Hitler damit rechnete, Großbritannien werde sein Garantieversprechen gegenüber Polen nicht einhalten und das Deutsche Reich könne nach dem geplanten Überfall auf Polen zu einem diplomatischen Arrangement mit den Westmächten kommen, wurde ausdrücklich offengelassen, ob ein unabhängiges Restpolen fortbestehen sollte und wie dessen Grenzen sein sollten.

Zentrale Dokumente zur deutsch-sowjetischen Zusammenarbeit wie die deutschen Entwürfe zum Nichtangriffsvertrag und den Vertragsverhandlungen wurden streng geheim gehalten und im Zuge einer generellen deutschen Vernichtung geheimer Dokumente auf Weisung Ribbentrops vernichtet. Erhalten blieb auf deutscher Seite das Original der Landkarte zur Teilung Polens mit den Unterschriften Stalins und Ribbentrops. Der Legationsrat Karl von Loesch rettete Filmrollen vor der Vernichtung, darunter Kopien des Vertrages, und übergab sie den Westalliierten zur Sichtung. Die Filmrollen wurden Ende der 1950er-Jahre an das Auswärtige Amt in Bonn zurückgegeben.

Während des Nürnberger Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher berichteten 1946 mehrere Zeugen (u. a. der ehemalige Staatssekretär Ernst Freiherr von Weizsäcker) von dem Geheimen Zusatzprotokoll, die sowjetische Anklagevertretung bestritt jedoch dessen Existenz. Das Dokument selbst lag der Verteidigung nicht vor. In der westlichen Presse wurde der Wortlaut des Zusatzprotokolls veröffentlicht. In den folgenden fast fünf Jahrzehnten bezeichnete die Regierung der UdSSR Hinweise auf das Protokoll als antisowjetische Verleumdung.

Das geheime Zusatzprotokoll verschaffte der Sowjetunion Territorien, welche die Verhandlungen mit den westlichen Mächten nicht bieten konnten. So konnten die nach dem Ersten Weltkrieg erlittenen Gebietsverluste rückgängig gemacht werden und es wurde eine Sicherheitszone möglich, die den Krieg von Moskau fernhielt. In der sowjetischen Geschichtsschreibung wurde lange Zeit gelehrt, dass die UdSSR den Hitler-Stalin-Pakt bloß geschlossen habe, um den Angriff Hitlers hinauszuzögern. Um diese These zu stützen, wurde das Zusatzprotokoll geheim gehalten, denn es bewies, dass beide Diktatoren bei allen ideologischen Gegensätzen doch den Willen zur politischen und ideologischen Expansion teilten. Die Kreml-Führung verbot sowjetischen Historikern jegliche Erwähnung.

In den späten 1980er Jahren war der Text weit bekannt, weil er einerseits in staatlich zensierten Publikationen in Polen und in den baltischen Sowjetrepubliken schon publiziert, aber auch im Samisdat schon oftmals gedruckt und verbreitet worden war.

1989 forderten Abgeordnete aus den drei baltischen Sowjetrepubliken Estland, Lettland und Litauen auf dem Volksdeputiertenkongress in Moskau den sowjetischen Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow auf, das sowjetische Original des Dokuments vorzulegen. Gorbatschow erklärte damals, dass es ein solches Dokument nicht gebe. In den Archiven des Kremls sei nichts dazu vorhanden. Daraufhin publizierten sowjetische Zeitungen 1989 das Exemplar des geheimen Zusatzprotokolls, das vom Bundesarchiv veröffentlicht worden war. Nach den Memoiren seines Kanzleichefs Waleri Boldin hatte Gorbatschow das Dokument sehr wohl zuvor in den Händen gehabt, habe ihn aber angewiesen, darüber absolutes Stillschweigen zu bewahren.

Bei der Übergabe seiner Arbeitsräume im Dezember 1991 an den neuen Kremlchef Boris Jelzin räumte Gorbatschow ein, dass es dieses zuvor in den Archiven des KPdSU Zentralkomitees lagernde Dokument sehr wohl gebe, und entsiegelte die Mappe, in der es sich befand. Jelzin gab wenig später bekannt, dass das lang gesuchte Dokument gefunden wurde. Im Jahr 1993 wurde es in Russland erstmals in der Zeitschrift Nowaja i nowejschaja istorija veröffentlicht. …

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Freitag, 21. Februar 2025, CICERO:

Es war schon eine ganz besondere Leistung, im letzten ‚Duell‘ vor der Wahl – ausgerichtet von den Zeitungen ‚Bild‘ und ‚Welt‘ – nicht eine einzige Frage zum Ukrainekrieg zu stellen. Also am selben Tag, an dem der amerikanische Präsident dem überfallenen Land vorwirft, sich die ganze Misere selbst eingebrockt zu haben, Selenskyj einen ‚Diktator‘ schimpft und die Europäer endgültig zu Zaungästen degradiert. Das ist fast so, als hätte man am Abend von Nine-Eleven über Kuchenrezepte gesprochen. Es kann doch nicht sein, dass sich in der gesamten deutschen Fernseh- und Rundfunklandschaft niemand findet, der mit dem Kanzler und dem Oppositionsführer in Ruhe eine Stunde lang über Deutschlands und Europas geopolitische Herausforderungen diskutiert.

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Die Legende vom subjektiven individuellen Recht auf Asyl








Freitag, 14. Februar 2025: Der Sehmann an Mephisto

Freitag, 14. Februar 2025, SÜDDEUTSCHE ZEITUNG:

Nicht einmal eine Woche ist es her, dass sich mehr als 250.000 Münchner auf der Theresienwiese versammelten, mit Plakaten und bei Sonnenschein, um einander und der ganzen Republik zu versichern: Wir wollen eine offene Stadt sein.

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Freitag, 14. Februar 2025, FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG:

Humanitäre Verpflichtungen stoßen an ihre Grenzen, wenn ihre Protagonisten zum Opfer ihrer selbst werden.

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DER SPIEGEL, 7/2025:

Die These vom subjektiven individuellen Asylrecht widerspricht den Absichten der Verfassungsschöpfer.

Dieses begründet kein subjektives individuelles Recht auf Asyl, das ein Flüchtling vor deutschen Gerichten einklagen kann, so wie es heute der Fall ist.

Der Staat kann demnach selbst festlegen, wem er Schutz gewährt. Einen Rechtsanspruch des Einzelnen gibt es nicht.

Das institutionelle Recht basiert auf dem völkerrechtlichen Prinzip des »non-refoulement«, das die Auslieferung von politisch Verfolgten an einen Verfolgerstaat verbietet. Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu einem demokratischen Nachbarstaat ist erlaubt.

Die Legende vom subjektiven individuellen Recht auf Asyl setzte sich nach der Verabschiedung des Grundgesetzes durch, weil sie dem (isolierten) Wortlaut des Artikels 16 entsprach, in der Rechtsprechung bestätigt wurde und dem bundesdeutschen Kollektiv-Ego schmeichelte: dem Gefühl, aus der Unrechtserfahrung der Jahre 1933 bis 1945 die richtigen Schlüsse gezogen, aus der eigenen Geschichte gelernt zu haben. Gepflegt wurde diese Lesart von der einzigartigen Lernbereitschaft der Bundesrepublik vor allem von den christlichen Kirchen, zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, den Grünen, der SPD und nicht zuletzt vom »Merkel-Flügel« der CDU.

Wer die faktische Umwandlung des deutschen Asylrechts in ein Einwanderungsrecht effektiv beenden will, muss das subjektive durch das institutionelle Asylrecht ersetzen. Nur so lassen sich Sinn und Zweck des Asylrechts bewahren.

Für die Bundeskanzlerin besaß Priorität nicht das Bemühen, einer zutiefst illiberalen, nationalistischen und fremdenfeindlichen Partei den Weg in den Bundestag zu verlegen, sondern der Wunsch, der Welt »in Notsituationen ein freundliches Gesicht« zu zeigen. In ihren Memoiren und ihrer jüngsten Kritik an der Asylpolitik von Friedrich Merz hat sie sich nochmals ausdrücklich zu diesem Standpunkt bekannt. Angela Merkel möchte, unterstützt von einer Minderheit der CDU, frei nach Goethe ihr Bild in der Seele der Deutschen gerettet wissen – und auch in den Geschichtsbüchern. Um dieses Zieles willen nimmt sie billigend in Kauf, dass aus der Niederlage des Kanzlerkandidaten ihrer Partei bei der Bundestagsabstimmung über den asylpolitischen Gesetzentwurf der Union als einzige Partei die AfD Nutzen ziehen kann.

Richtig bleibt der Satz von Merz, das Richtige werde nicht dadurch falsch, dass auch die Falschen es für richtig halten. Wäre es anders, könnte die AfD monopolartig bestimmen, was richtig und was falsch ist. Verzichten die demokratischen Parteien auf eigene, für notwendig erachtete Vorstöße nur, weil auch die AfD ihnen zustimmen könnte, lähmen sie sich politisch selbst.

Ein Recht auf Asyl in einem bestimmten Land ist den Vätern und Müttern des Grundgesetzes niemals in den Sinn gekommen. Es wäre praktisch auf ein allgemeines Recht auf Einwanderung hinausgelaufen. Ein solches Recht gibt es in keinem Staat, auch nicht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 oder der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.

Einen deutschen Sonderweg in Sachen Asylrecht wollte 1948/49 in Bonn niemand einschlagen.

Es ist unhistorisch und unpolitisch, heute immer wieder das Jahr 1933 oder den »Antifaschismus« zu beschwören … Es ist ein positivistisches und letztlich unpolitisches Verständnis von Politik, wenn man ständig, auch aus dem Munde des Bundeskanzlers, das Argument hört, dies oder jenes gebiete die Rechtslage und deshalb dürfe man nicht anders entscheiden. Mit rechtsstaatlichen Mitteln auf die Änderung von Rechtslagen hinzuwirken, ist eine der vordringlichsten Aufgaben von Politik.

Heinrich August Winkler, Historiker, SPD-Mitglied seit 63 Jahren

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DER SPIEGEL, 28/2018: „Es gibt keine moralische Pflicht zur Aufnahme aller Flüchtlinge

Miller: Wirtschaftsmigranten können ihr Aufnahmebegehren nicht zu einem moralischen Anspruch oder einer Gerechtigkeitsfrage machen. Zur Fürsorgepflicht gegenüber Flüchtlingen gehört es dagegen, sie dem Grundsatz der Nichtzurückweisung entsprechend nicht an den gefährlichen Ort zurückzuschicken, aus dem sie geflohen sind. Daraus ergibt sich für den einzelnen Ankunftsstaat jedoch noch keine moralische Pflicht zur Aufnahme aller Flüchtlinge, die sich an seiner Grenze präsentieren.

Miller: … Die Regierung muss sich vergewissern, dass die Mehrheit der Bevölkerung in dieser gravierenden Frage hinter ihr steht. Das schuldet sie dem Prinzip der nationalen Selbstbestimmung.

SPIEGEL: Während des großen Flüchtlingsstroms im Herbst 2015 hat die Bundeskanzlerin eine solche Konsultation unter Berufung auf die Dringlichkeit der humanitären Notlage bekanntlich unterlassen. War das ein politischer oder auch ein moralischer Fehler?

Miller: Ich denke, beides. Politisch, weil die negativen Folgen für Frau Merkel inzwischen offenkundig geworden sind. Aber es war außerdem ein moralischer Fehler, weil sie nicht nur die Haltung der deutschen Staatsbürger außer Acht ließ, sondern auch die absehbaren Auswirkungen ihrer Entscheidung auf andere EU-Staaten überging. Unter Rückgriff auf Max Webers grundlegende Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik muss ich sagen, dass Merkel in diesem Fall nicht einer Ethik der Verantwortung folgte.

SPIEGEL: Aber gilt die moralische Verpflichtung eines Staates zum Schutz der Menschenrechte und zur Abwendung einer humanitären Katastrophe nicht unbedingt und unbefristet, muss er nicht notfalls auch im Alleingang handeln?

Miller: Sicherlich, wenn ankommende Flüchtlinge sich in Lebensgefahr befinden. Man kann sie selbstverständlich nicht einfach zurück aufs Meer zwingen. Aber sie haben kein unbeschränktes Recht darauf, sich für einen bestimmten Wohnort zu entscheiden. Hier kommt es lediglich darauf an, ein ausreichendes Maß an Schutz sicherzustellen. Diese Einschränkung kennzeichnet Menschenrechte überhaupt. So gibt es ein Recht auf medizinische Versorgung für jedermann, aber nicht durch den teuersten und brillantesten Chefarzt.

Miller: Sie müssen immer von den zwei erwähnten Prämissen ausgehen: erstens, der Unterscheidung zwischen wirklichen Flüchtlingen und anderen Migranten; zweitens, der kollektiven und geteilten Verantwortung für die Flüchtlingspolitik. Daraus lässt sich das Recht auf Grenzkontrollen, Einreisebeschränkungen und im Extremfall sogar die Schließung der Grenze ableiten, um einen unbeherrschbaren Zustrom zu verhindern.

Miller: Demokratische Gesellschaften müssen ausführlich darüber debattieren, wie viele und welche Menschen sie aufnehmen sollen und können, welche Auswahlkriterien verwendet werden, wo sie die Prioritäten setzen, was von den Einwanderern als Beitrag zu ihrer Integration erwartet wird. Die Scheu davor, solche Fragen politisch zu diskutieren, entspringt der Angst, sich sofort moralischen Vorwürfen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auszusetzen. Sie zu umgehen oder ihnen auszuweichen trägt erst recht zur Verkrampfung bei. Reizbegriffe lassen sich versachlichen. So mag jede Festsetzung einer Obergrenze willkürlich erscheinen. Aber es gibt nun mal Unterschiede in der Aufnahmefähigkeit etwa zwischen Kanada und Neuseeland oder Deutschland. Wenn die Bürger die Einwanderungspolitik ihrer Staaten mittragen sollen, dann muss ihnen glaubwürdig versichert werden können, dass sie auch effektiv durchgesetzt wird.

Miller: Es gibt keine einheitliche Einwanderungspolitik, die nach Maßgabe der politischen Philosophie als die für alle Demokratien gerechte oder moralisch richtige ausgewiesen werden könnte. Trotzdem muss sie sich an vier Werten orientieren, auch wenn deren Gewichtung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen mag: Schutzpflicht gegenüber Flüchtlingen, nationale Selbstbestimmung der Einheimischen, Fairness der Staaten untereinander sowie Integration der Einwanderer als gesellschaftliches Ziel.

David Miller, Professor für Politische Theorie in Oxford

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Stell dir vor, es geht, und keiner kriegts hin.

Wolfgang Neuss (1924 – 1989)

 

Demokratie lebt vom Wählerwillen








Freitag, 7. Februar 2025: Der Ritter vom heiligen Geist an Mephisto

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Donnerstag, 30. Januar 2025, MÄRKISCHE ODERZEITUNG:

Deutschlands Regierungen der letzten Jahrzehnte hatten sich gut in der Ohnmacht eingerichtet. Eine Kontrolle der Migration sei halt nicht machbar. Deutsches Recht, europäisches Recht, internationale Verpflichtungen sprächen dagegen. Damit konnten sie immer gut bemänteln, dass sie im Grunde nichts Grundlegendes an der Einwanderungspolitik ändern wollten. … Denn neben der moralischen Abscheu, dass die Anträge von CDU und CSU zur Kontrolle der Migration den Beifall der AfD finden könnten, geht im linken Parteienspektrum auch eine politische Sorge um. Nämlich jene, ein Druckmittel gegen die Union zu verlieren: die Möglichkeit, konsequentere Migrationsregeln verhindern zu können, indem man die AfD-Keule schwingt.

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Freitag, 31. Januar 2025, DIE WELT:

Dass die AfD für den in jedem Detail im Zweifel richtigen Fünf-Punkte-Plan gestimmt hat, ist ebenso unproblematisch wie die Tatsache, und das verdrängen die linken Schreihälse und Journalismusdarsteller, dass die AfD mehrfach auf Bundes- und Landesebene und kommunal sowieso mit Roten und Grünen abgestimmt hat. Demokratie lebt vom Wählerwillen. Und dass die Mehrheit der Wähler diese komplett verunglückte Migrationspolitik von Angela Merkel nicht mehr will, auch die Mehrheit der wenigen SPD-Wähler, die es noch gibt, spricht für sich.

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Sonntag, 2. Februar 2025, FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG:

Der hochfliegenden moralischen Entrüstung über sein angebliches Ausbrechen aus der politischen Mitte hält Merz entgegen, dass die Demokratie von weiterem Nichtstun mindestens ebenso gefährdet werde. Dem ist schwer zu widersprechen. Die Erfolge der AfD und das wachsende Misstrauen in unsere politische Ordnung beruhen auch auf der Wahrnehmung vieler Bürger, dass die Traditionsparteien im Bundestag ein erkanntes Problem – die ungesteuerte Migration – seit Jahren wortreich beschreiben, aber nicht lösen.

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Sonntag, 2. Februar 2025, DIE PRESSE AM SONNTAG:

Dass sich ausgerechnet Merkel einmischt, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. Ohne sie gäbe es die AfD in der jetzigen Stärke wohl nicht. Mit ihrer humanistischen Laissez-faire-Haltung während der Flüchtlingskrise hat sie die unkontrollierte Einreise Hunderttausender Migranten ermöglicht und damit unwillentlich der damals darniederliegenden AfD neues Leben eingehaucht.

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Montag, 3. Februar 2025, HEILBRONNER STIMME:

Wer immer die CDU für eine Zusammenarbeit mit der AfD, die es faktisch nicht gibt und auch nach den Wahlen ausgeschlossen wird, an den Pranger stellt und die vergangene Bundestagswoche mit den Verhältnissen im Weimarer Reich oder Hitlers Machtergreifung vergleicht, der überzieht maßlos. Die Demonstranten spiegeln nicht die Mehrheit des Landes wider.

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Dienstag, 4. Februar 2025, NEUE ZÜRCHER ZEITUNG:

Ein Tabubruch, wie SPD, Grüne und von ihnen aufgepeitschte Demonstranten wegen der Ja-Stimmen der AfD behaupten? Nein, der Beginn einer überfälligen Korrektur. Offene Grenzen sind wunderbar. Aber unversehrte und angstfreie Bürger sind wichtiger. Deutschlands Politik der ‚Willkommenskultur‘ hat dem Land massiv geschadet. Sie hat Hunderttausende schwer integrierbare junge Männer ins Land gebracht, von denen zu viele Angst und Schrecken verbreiten.

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Sonnabend, 1. Februar 2025, Bild:

Jeden Tag gibt es Gruppenvergewaltigungen und andere schwere Sexualverbrechen, die das Leben der Opfer auf widerwärtigste Weise für immer verändert. Diese Taten werden maßgeblich von Migranten aus den Asylhauptherkunftsländern begangen und das jeden einzelnen Tag! Verantwortungsvolle Politik und damit auch ihre Pflicht, die Menschen in Deutschland zu schützen, dazu hätten Sie die Gelegenheit gehabt. … Sie haben sich in dieser Woche eindrucksvoll diesem Schutzversprechen verwehrt und tragen obendrein jetzt mit ihrer Rhetorik indirekt dazu bei, dass diejenigen, die dieses Schutzversprechen von Verfassungsrang endlich nachhaltig Ausdruck verleihen wollen, in ihrer körperlichen Unversehrtheit durch Linksradikale bedroht sind.

Manuel Ostermann, Gewerkschafter der Bundespolizei