Freitag, 14. Februar 2025: Der Sehmann an Mephisto
Freitag, 14. Februar 2025, SÜDDEUTSCHE ZEITUNG:
Nicht einmal eine Woche ist es her, dass sich mehr als 250.000 Münchner auf der Theresienwiese versammelten, mit Plakaten und bei Sonnenschein, um einander und der ganzen Republik zu versichern: Wir wollen eine offene Stadt sein.
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Freitag, 14. Februar 2025, FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG:
Humanitäre Verpflichtungen stoßen an ihre Grenzen, wenn ihre Protagonisten zum Opfer ihrer selbst werden.
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DER SPIEGEL, 7/2025:
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Die These vom subjektiven individuellen Asylrecht widerspricht den Absichten der Verfassungsschöpfer.
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Dieses begründet kein subjektives individuelles Recht auf Asyl, das ein Flüchtling vor deutschen Gerichten einklagen kann, so wie es heute der Fall ist.
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Der Staat kann demnach selbst festlegen, wem er Schutz gewährt. Einen Rechtsanspruch des Einzelnen gibt es nicht.
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Das institutionelle Recht basiert auf dem völkerrechtlichen Prinzip des »non-refoulement«, das die Auslieferung von politisch Verfolgten an einen Verfolgerstaat verbietet. Eine Zurückweisung von Flüchtlingen an der Grenze zu einem demokratischen Nachbarstaat ist erlaubt.
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Die Legende vom subjektiven individuellen Recht auf Asyl setzte sich nach der Verabschiedung des Grundgesetzes durch, weil sie dem (isolierten) Wortlaut des Artikels 16 entsprach, in der Rechtsprechung bestätigt wurde und dem bundesdeutschen Kollektiv-Ego schmeichelte: dem Gefühl, aus der Unrechtserfahrung der Jahre 1933 bis 1945 die richtigen Schlüsse gezogen, aus der eigenen Geschichte gelernt zu haben. Gepflegt wurde diese Lesart von der einzigartigen Lernbereitschaft der Bundesrepublik vor allem von den christlichen Kirchen, zahlreichen Nichtregierungsorganisationen, den Grünen, der SPD und nicht zuletzt vom »Merkel-Flügel« der CDU.
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Wer die faktische Umwandlung des deutschen Asylrechts in ein Einwanderungsrecht effektiv beenden will, muss das subjektive durch das institutionelle Asylrecht ersetzen. Nur so lassen sich Sinn und Zweck des Asylrechts bewahren.
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Für die Bundeskanzlerin besaß Priorität nicht das Bemühen, einer zutiefst illiberalen, nationalistischen und fremdenfeindlichen Partei den Weg in den Bundestag zu verlegen, sondern der Wunsch, der Welt »in Notsituationen ein freundliches Gesicht« zu zeigen. In ihren Memoiren und ihrer jüngsten Kritik an der Asylpolitik von Friedrich Merz hat sie sich nochmals ausdrücklich zu diesem Standpunkt bekannt. Angela Merkel möchte, unterstützt von einer Minderheit der CDU, frei nach Goethe ihr Bild in der Seele der Deutschen gerettet wissen – und auch in den Geschichtsbüchern. Um dieses Zieles willen nimmt sie billigend in Kauf, dass aus der Niederlage des Kanzlerkandidaten ihrer Partei bei der Bundestagsabstimmung über den asylpolitischen Gesetzentwurf der Union als einzige Partei die AfD Nutzen ziehen kann.
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Richtig bleibt der Satz von Merz, das Richtige werde nicht dadurch falsch, dass auch die Falschen es für richtig halten. Wäre es anders, könnte die AfD monopolartig bestimmen, was richtig und was falsch ist. Verzichten die demokratischen Parteien auf eigene, für notwendig erachtete Vorstöße nur, weil auch die AfD ihnen zustimmen könnte, lähmen sie sich politisch selbst.
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Ein Recht auf Asyl in einem bestimmten Land ist den Vätern und Müttern des Grundgesetzes niemals in den Sinn gekommen. Es wäre praktisch auf ein allgemeines Recht auf Einwanderung hinausgelaufen. Ein solches Recht gibt es in keinem Staat, auch nicht in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 oder der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951.
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Einen deutschen Sonderweg in Sachen Asylrecht wollte 1948/49 in Bonn niemand einschlagen.
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Es ist unhistorisch und unpolitisch, heute immer wieder das Jahr 1933 oder den »Antifaschismus« zu beschwören … Es ist ein positivistisches und letztlich unpolitisches Verständnis von Politik, wenn man ständig, auch aus dem Munde des Bundeskanzlers, das Argument hört, dies oder jenes gebiete die Rechtslage und deshalb dürfe man nicht anders entscheiden. Mit rechtsstaatlichen Mitteln auf die Änderung von Rechtslagen hinzuwirken, ist eine der vordringlichsten Aufgaben von Politik.
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Heinrich August Winkler, Historiker, SPD-Mitglied seit 63 Jahren
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DER SPIEGEL, 28/2018: „Es gibt keine moralische Pflicht zur Aufnahme aller Flüchtlinge“
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Miller: Wirtschaftsmigranten können ihr Aufnahmebegehren nicht zu einem moralischen Anspruch oder einer Gerechtigkeitsfrage machen. Zur Fürsorgepflicht gegenüber Flüchtlingen gehört es dagegen, sie dem Grundsatz der Nichtzurückweisung entsprechend nicht an den gefährlichen Ort zurückzuschicken, aus dem sie geflohen sind. Daraus ergibt sich für den einzelnen Ankunftsstaat jedoch noch keine moralische Pflicht zur Aufnahme aller Flüchtlinge, die sich an seiner Grenze präsentieren.
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Miller: … Die Regierung muss sich vergewissern, dass die Mehrheit der Bevölkerung in dieser gravierenden Frage hinter ihr steht. Das schuldet sie dem Prinzip der nationalen Selbstbestimmung.
SPIEGEL: Während des großen Flüchtlingsstroms im Herbst 2015 hat die Bundeskanzlerin eine solche Konsultation unter Berufung auf die Dringlichkeit der humanitären Notlage bekanntlich unterlassen. War das ein politischer oder auch ein moralischer Fehler?
Miller: Ich denke, beides. Politisch, weil die negativen Folgen für Frau Merkel inzwischen offenkundig geworden sind. Aber es war außerdem ein moralischer Fehler, weil sie nicht nur die Haltung der deutschen Staatsbürger außer Acht ließ, sondern auch die absehbaren Auswirkungen ihrer Entscheidung auf andere EU-Staaten überging. Unter Rückgriff auf Max Webers grundlegende Unterscheidung zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik muss ich sagen, dass Merkel in diesem Fall nicht einer Ethik der Verantwortung folgte.
SPIEGEL: Aber gilt die moralische Verpflichtung eines Staates zum Schutz der Menschenrechte und zur Abwendung einer humanitären Katastrophe nicht unbedingt und unbefristet, muss er nicht notfalls auch im Alleingang handeln?
Miller: Sicherlich, wenn ankommende Flüchtlinge sich in Lebensgefahr befinden. Man kann sie selbstverständlich nicht einfach zurück aufs Meer zwingen. Aber sie haben kein unbeschränktes Recht darauf, sich für einen bestimmten Wohnort zu entscheiden. Hier kommt es lediglich darauf an, ein ausreichendes Maß an Schutz sicherzustellen. Diese Einschränkung kennzeichnet Menschenrechte überhaupt. So gibt es ein Recht auf medizinische Versorgung für jedermann, aber nicht durch den teuersten und brillantesten Chefarzt.
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Miller: Sie müssen immer von den zwei erwähnten Prämissen ausgehen: erstens, der Unterscheidung zwischen wirklichen Flüchtlingen und anderen Migranten; zweitens, der kollektiven und geteilten Verantwortung für die Flüchtlingspolitik. Daraus lässt sich das Recht auf Grenzkontrollen, Einreisebeschränkungen und im Extremfall sogar die Schließung der Grenze ableiten, um einen unbeherrschbaren Zustrom zu verhindern.
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Miller: Demokratische Gesellschaften müssen ausführlich darüber debattieren, wie viele und welche Menschen sie aufnehmen sollen und können, welche Auswahlkriterien verwendet werden, wo sie die Prioritäten setzen, was von den Einwanderern als Beitrag zu ihrer Integration erwartet wird. Die Scheu davor, solche Fragen politisch zu diskutieren, entspringt der Angst, sich sofort moralischen Vorwürfen des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit auszusetzen. Sie zu umgehen oder ihnen auszuweichen trägt erst recht zur Verkrampfung bei. Reizbegriffe lassen sich versachlichen. So mag jede Festsetzung einer Obergrenze willkürlich erscheinen. Aber es gibt nun mal Unterschiede in der Aufnahmefähigkeit etwa zwischen Kanada und Neuseeland oder Deutschland. Wenn die Bürger die Einwanderungspolitik ihrer Staaten mittragen sollen, dann muss ihnen glaubwürdig versichert werden können, dass sie auch effektiv durchgesetzt wird.
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Miller: Es gibt keine einheitliche Einwanderungspolitik, die nach Maßgabe der politischen Philosophie als die für alle Demokratien gerechte oder moralisch richtige ausgewiesen werden könnte. Trotzdem muss sie sich an vier Werten orientieren, auch wenn deren Gewichtung von Fall zu Fall unterschiedlich ausfallen mag: Schutzpflicht gegenüber Flüchtlingen, nationale Selbstbestimmung der Einheimischen, Fairness der Staaten untereinander sowie Integration der Einwanderer als gesellschaftliches Ziel.
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David Miller, Professor für Politische Theorie in Oxford
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Stell dir vor, es geht, und keiner kriegts hin.
Wolfgang Neuss (1924 – 1989)