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Samstag, 8. April 2023: Der Ritter vom heiligen Geist an Mephisto
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Einwände gegen die Einführung von Straßenbeleuchtungen in deutschen Städten:
Jede Straßenbeleuchtung durch Gas ist verwerflich:
1. aus theologischen Gründen, weil sie als Eingriff in die Ordnung Gottes erscheint.
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2. aus juristischen Gründen, weil die Kosten dieser Beleuchtung durch indirekte Steuern aufgebracht werden sollen.
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3. aus medizinischen Gründen: die Öl- und Gasausdunstung wirkt nachteilig auf die Gesundheit schwachleibiger und zartnerviger Personen und legt auch dadurch zu vielen Krankheiten den Stoff, indem sie den Leuten das nächtliche Verweilen auf den Straßen leichter und bequemer macht und ihnen Schnupfen, Husten und Erkältungen auf den Hals zieht.
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4. aus philosophischen Gründen: die Sittlichkeit wird durch die Gasbeleuchtung verschlimmert. Die künstliche Helle verscheucht in den Gemütern das Grauen vor der Finsternis, die die Schwachen vor mancher Sünde abhält. Diese Helle macht den Trinker sicher, da er in den Zechstuben bis in die Nacht hinein schwelgt, und sie verkuppelt verliebte Paare.
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5. aus polizeilichen Gründen: sie macht die Pferde scheu und die Diebe kühn.
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6. aus staatswirtschaftlichen Gründen: für den Leuchtstoff Öl der Steinkohle geht jährlich eine bedeutende Summe ins Ausland, wodurch der Nationalreichtum geschwächt wird.
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7. aus volkswirtschaftlichen Gründen: öffentliche Feste haben den Zweck, das Nationalgefühl zu wecken. Illuminationen sind hier vorzüglich geeignet. Dieser Eindruck wird aber geschwächt, wenn derselbe durch allnächtliche Quasi-Illuminationen abgeschwächt wird.
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Sonntag, 28. März 1819, Cölnische Zeitung
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Ich habe mir erlaubt, anhand einer originalen deutschen Feuerschutzverordnung das deutsche Wesen auch elegisch zu fassen:
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Das deutsche Wesen
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Wenn ein Haus brennt, so muß man vor allen Dingen die rechte
Wand des zur Linken stehenden Hauses, jedoch auch die linke
Wand des zur Rechten stehenden Hauses zu decken versuchen;
Wollte man hingegen zum Exempel die linke
Wand des zur Linken stehenden Hauses decken, so liegt die
Rechte Wand des Hauses der linken Wand ja zur Rechten,
Folglich, da das Feuer auch dieser Wand und der rechten
Wand zur Rechten liegt (denn wir haben gesagt, daß das Haus dem
Feuer zur Linken liege), so liegt die rechte der Wände
Näher dem Feuer als die linke, und also die rechte
Wand des Hauses könnte abbrennen, deckte sie niemand,
Ehe das Feuer an die linke, die ja gedeckt wird,
Käme; folglich könnte etwas abbrennen, das man
Ungedeckt ließe, und zwar eher, als etwas andres
Abbrennen würde, auch wenn man’s nicht deckt, demgemäß muß man
Dieses lassen und jenes decken. Um sich die Sache
Imprimieren zu können, darf man nur merken, wenn das
Haus dem Feuer zur Rechten liegt, so ist es die linke
Wand, und liegt das Haus zur Linken, so ist es die rechte…
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Der „Feuerverordnung“ prosaisches Original findet sich jeweils grinsend zitiert bei Georg Christoph Lichtenberg in seinen Sudelbüchern und in General Carl von Clausewitzens „Vom Kriege“.
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Spottet ja nicht des Kinds, wenn es mit Peitsch und Sporn
Auf dem Rosse von Holz mutig und groß sich dünkt,
Denn, ihr Deutschen, auch ihr seid
Tatenarm und gedankenvoll.
Friedrich Hölderlin (1770 – 1843)
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